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Bei der Witwenrente eine Kürzung zwecks Erwebseinkommens vermeiden - so geht's

Die Witwenrente sollte keine Kürzungen erfahren.
Die Witwenrente sollte keine Kürzungen erfahren.
Es ist ohnehin schon schlimm genug, wenn der langjährige Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Dann sind für den Hinterbliebenen erst eine ganze Reihe von Behördengängen zu erledigen, bis alles endgültig geregelt ist. Im sogenannten Sterbevierteljahr wird noch die volle Rente des Verstorbenen gezahlt. Wenn die Witwe aber auch noch ein eigenes Einkommen hat, kann es unter Umständen zu einer Kürzung der Witwenrente kommen.

Eine Kürzung sollte bei der Witwenrente vermieden werden

Solange der eine Ehepartner Rente bezieht, während der andere Partner noch arbeitet, ist alles in bester Ordnung. Wenn aber der Ehepartner stirbt, erhalten Sie in den ersten drei Monaten zwar noch die volle Rente Ihres Ehemannes, doch nach dem Ablauf dieser Zeit erhalten Sie nur noch die Witwenrente, welche zudem noch unterteilt ist in kleine und große Witwenrente.

  • Somit erhalten Sie nach der fristgerechten Antragstellung auf Witwenrente nur noch 55% der Rente Ihres verstorbenen Ehepartners. Bei der kleinen Witwenrente wird diese Rente nur für zwei Jahre gezahlt, während die große Witwenrente auf Lebenszeit gezahlt wird. Wenn Sie noch zusätzlich ein eigenes Einkommen haben, sollten Sie es sich im Vorfeld genau überlegen, bis zu welcher Höhe Sie noch hinzuverdienen können, ohne, dass Ihnen bei Ihrer Witwenrente eine Kürzung widerfährt.
  • Der aktuelle Freibetrag liegt bei 718,- Euro monatlich. Hatte Ihr verstorbener Partner beispielsweise eine Rente von 800,- Euro und Sie ein eigenes Einkommen von rund 460,- Euro, so brauchen Sie keine Kürzung Ihrer Witwenrente befürchten. Für die Anrechnung der gesamten Rente reicht der Freibetrag komplett aus, damit Sie in den Genuss der vollen Witwenrente von 480,- Euro gelangen.
  • Die Hinterbliebenenrente sorgt dafür, dass Sie aufgrund des erheblichen Verlustes an gesamtem Einkommen nicht in die komplette Armut fallen. Nehmen Sie das besagte Beispiel, so können Sie mit der zu erwartenden Witwenrente von 480,- Euro einigermaßen gut leben. Es gab immer wieder heiße Diskussionen um den Erhalt der Witwenrente. So wurde in Erwägung gezogen, die Witwenrente nur noch für den Fall der Bedürftigkeit zu zahlen. Dies wäre gleichzusetzen mit der Grundsicherung, denn oftmals würde dann der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden.

Alle Angaben: Stand Mai 2011

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