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Beim Arbeitsamt arbeitslos melden - so geht's

Die Beratung beim Arbeitsamt ist kostenlos.
Die Beratung beim Arbeitsamt ist kostenlos.
Sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden oder melden zu müssen, ist zwar nicht schön, aber an sich keine schwierige Angelegenheit. Hier finden Sie einen kurzen Leitfaden, wie es funktioniert.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis
  • Melden Sie sich 3 Monate vor dem Ende Ihrer Werktätigkeit beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Abzüge hinnehmen müssen. Diese Meldung nimmt meist bereits der Empfang in Ihrer Arbeitsagentur auf. Sie erhalten hier bereits einige Formulare, die Sie an Ihren Arbeitsberater zurücksenden müssen. Dabei geht es vor allem um eine erste Einschätzung für die nahe Zukunft und Ihre Wünsche für eine neue Stelle.
  • Wenn das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird bzw. Sie übergangslos in einen neuen Job gelangen, können Sie die Arbeitsuchendmeldung auch problemlos wieder zurücknehmen, am Empfang beim Arbeitsamt Bescheid geben genügt.

Melden Sie sich am ersten Tag de Erwerbslosigkeit arbeitslos

  1. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden Sie sich dann sofort wieder bei Ihrer Arbeitsagentur. Dies ist die eigentliche Meldung 'arbeitslos'. Bitte bringen Sie hier unbedingt Ihren Personalausweis mit. Denn die Meldung kann nur persönlich erfolgen - auch nicht per Telefon, Fax oder Email.
  2. Meist werden Sie dann am Empfang einige Formulare erhalten, die Sie direkt ausfüllen und einem Sachbearbeiter übergeben können. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie zu Ihrer Ausbildung, Abschlüssen und dem beruflichen Werdegang befragt werden. Außerdem erhalten Sie noch einen Bogen, auf dem Ihr bisheriger Arbeitgeber das Einkommen der letzten 12 Monate bestätigen muss, damit die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes errechnet werden kann. Dieses System soll in nächster Zeit digitalisiert werden. Diese Informationen erhält Ihr Arbeitsberater, der diese nutzen kann, um eine passende Stelle für Sie zu finden. Bringen Sie an diesem Tag also etwas Zeit mit.
  3. Das Arbeitsamt übernimmt die Zahlung der Beiträge an die Sozial- und Krankenversicherung, wie es zuvor der Arbeitgeber getan hat. Diese Beiträge sind in ihrer Höhe dann allerdings an das Arbeitslosengeld angepasst.
  4. Wer sich nicht bzw. verspätet arbeitslos meldet, muss damit rechnen, dass die Bezüge vom Arbeitsamt gekürzt werden. Versicherungen können nicht rückwirkend bezahlt werden, d. h. für diese Zeit werden keine Beiträge geleistet. Bei der Berechnung der Rente wird für diese Zeiten also kein Beitrag verzeichnet und der Renetnanspruch für diese Zeit liegt bei 0 Euro. Bei der Krankenversicherung kann es zu hohen Nachforderungen bzw. einem Ausschluss kommen. Versäumt man also die Meldung, kann das empfindlich die eigenen finanziellen Rücklagen treffen.

Noch ein kleiner Hinweis, wenn Sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden: Wenn Sie den Damen und Herren mit Freundlichkeit und etwas Gelassenheit begegnen, wird alles viel einfacher. Ein Lächeln wirkt in diesem Zusammenhang ganz schnell Wunder.

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