Alle Kategorien
Suche

Beim Hausverkauf Steuern zahlen? - Das sollten Sie hierzu beachten

Bewohnen Sie Ihr Haus selber?
Bewohnen Sie Ihr Haus selber?
Sie wollen Ihr Haus verkaufen? Dann seien Sie vor dem Finanzamt auf der Hut. Denn es könnte Sie ganz radikal als Spekulanten betrachten und so Steuern von Ihnen kassieren. Zum Thema Hausverkauf und Steuern sollten Sie deshalb einige Dinge beachten. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.

So sparen Sie Steuern beim Hausverkauf 

Beim Thema Hausverkauf und Steuern haben Sie immer die Wahl des Ausharrens und doch noch nicht Verkaufens oder aber des Zahlens von Steuern. Ganz klar, wenn Sie schnell verkaufen müssen oder wollen, dann bereiten Ihnen beide Varianten  Bauchschmerzen. Leider verlangt nämlich die deutsche Bundesregierung mit dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz bei Verkauf Ihrer Immobilie eine Spekulationsfrist von insgesamt zehn Jahren oder aber Sie zahlen Spekulationssteuer.

  • Wenn Sie Hausbesitzer sind, dann ärgern Sie sich darüber. Allerdings wissen Sie vielleicht auch nicht, dass Sie sogar bei einem vorzeitigen Verkauf Ihres Haus beispielsweise dafür bezahlen müssen, weil Sie Ihr Arbeitszimmer im Haus steuerlich abgeschrieben haben.
  • Im Falle, dass Sie Ihre Immobilie an ein Familienmitglied übertragen haben, werden Sie auch hier zur Kasse gebeten, wenn dafür ein kleiner Betrag bezahlt wurde. Sogar für einen Minibetrag fallen Steuern an. Wenn Ihr Haus weniger als zehn Jahre in Ihrem Familienbesitz war, dann müssen Sie an den deutschen Fiskus Einkommensteuer für den Verkaufserlös zahlen.
  • Sogenannte Spekulationsgewinne müssen Sie versteuern - dazu gehören auch Gewinne aus Termin- und Wertpapiergeschäften, und eben auch Gewinne aus Grundstücksgeschäften. Wenn Sie hier pro Jahr mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielen, dann haben Sie die Freigrenze schon erreicht.
  • Sobald Sie die Finanzamtsforderung erreicht hat, können Sie daran schon gar nichts mehr verändern. Die Notare sind verpflichtet, das jeweilige Finanzamt über den Kauf oder auch Verkauf des Hauses zu informieren. Dabei sendet er dem Amt jeweils eine Kopie des Vertrages zu. Ein Immobiliengeschäft wird erst durch den Notar wirksam.
  • Steuerfrei können Sie dann davonkommen, wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie vom Beginn des Kaufes an oder aber im Verkaufsjahr und auch in den beiden Jahren davor selber genutzt haben, selber darin wohnen. Steuerfrei bleiben Sie auch, wenn Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, mietfrei in dem Haus wohnen.
  • Im Falle, dass Sie Ihre Immobilie bewohnen und gleichzeitig dort arbeiten, kommt die Besteuerung des Verkaufsgewinnes des gewerblich genutzten Gebäudeteils dazu, wenn der Kaufvertrag nicht zehn Jahre zurückliegt. Deshalb sollten Sie hier rechtzeitig den gewerblichen Teil in Wohnraum umwandeln. Nur dann erreichen Sie eine Steuerfreiheit beim Hausverkauf.

Beachten Sie die rechtlichen Bedingungen beim Hausverkauf und sparen Sie so Steuern ein.

Teilen: