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Beratungsgutschein - so gelangen Sie an das Dokument

Mit dem Beratungsgutschein können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.
Mit dem Beratungsgutschein können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen. © Gerd_Altmann / Pixelio
Wenn Sie bei einem Rechtsproblem anwaltliche Hilfe brauchen, aber die Kosten nicht tragen können, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Beratungshilfe. Mit dem Beratungshilfe-Berechtigungsschein oder auch Beratungsgutschein können Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden. Erfahren Sie hier, wo und wie Sie den Schein beantragen können.

Was Sie benötigen:

  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag oder anderen Beleg über Wohnkosten
  • eventuell Nachweise über Unterhaltszahlungen, Kreditraten und weitere Belastungen

Voraussetzungen für den Beratungsgutschein

  • Die Beratungshilfe gilt für Beratung und sonstige außergerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts, zum Beispiel Korrespondenz mit Gegnern oder Behörden, Vertretung im Widerspruchsverfahren u. Ä. Wenn in Ihrer Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Die Bewilligung der Beratungshilfe setzt voraus, dass Sie die Anwaltskosten nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen von anderen Stellen aufbringen können und die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich bzw. in vergleichbaren Fällen üblich ist. Wenn sich die Sache etwa als so unkompliziert darstellt, dass ein verständiger Normalbürger sich selbst helfen kann, wird Ihnen kein Beratungsgutschein ausgestellt. Auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Versicherung für die Angelegenheit eintritt, müssen Sie diese vorrangig in Anspruch nehmen. Entsprechendes gilt, falls Sie kostenlosen Rechtsbeistand über Mieterschutzverein, Gewerkschaft oder eine ähnliche Stelle in Anspruch nehmen könnten.
  • Beratungshilfe greift im Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht für diverse Fallkonstellationen. Im Strafrecht gilt sie nur für eine anwaltliche Erstberatung, weitere Kosten müssen gegebenenfalls durch eine Pflichtverteidigung gedeckt werden.
  • Die Einkommensgrenze, die sich an den Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe orientiert (§ 114 ff. ZPO), liegt leicht über den jeweils geltenden Hartz-IV-Sätzen. Wenn Sie also ALG II oder andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, erfüllen Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Sollten Sie Arbeits- oder Renteneinkünfte haben und nach Abzug von Wohnkosten, Unterhaltszahlungen und sonstigen anrechenbaren Verpflichtungen nur knapp über dem Regelsatz nach Hartz IV liegen, sind Sie ebenfalls zumeist anspruchsberechtigt.

Beratungshilfeantrag beim Amtsgericht oder über den Rechtsanwalt

  • Sie können entweder vorab beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Berechtigungsschein beantragen oder direkt zum Rechtsanwalt gehen und ihn um die Beantragung bitten.
  • Wenn Sie allerdings den Berechtigungsschein vom Gericht dem Rechtsanwalt sofort vorlegen, wird er besonders gern für Sie tätig, weil er sich auf seine Kostendeckung verlassen kann. Die meisten Anwaltskanzleien halten aber auch Vordrucke für den Beratungshilfeantrag bereit, helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und reichen die Anträge für Sie beim Gericht ein.
  • Um den Beratungsgutschein beim Amtsgericht zu beantragen, müssen Sie bei der Rechtsantragstelle Ihren Einkommensnachweis, einen Beleg über Ihre Wohnkosten und eventuell weitere Nachweise über abzugsfähige Ausgaben (Unterhalt, Fahrten zur Arbeit, Kreditraten etc.) vorlegen. Außerdem müssen Sie dem Rechtspfleger schildern, um welche Angelegenheit es geht. Nehmen Sie am besten alle zugehörigen Dokumente mit, zum Beispiel ein Schreiben des Gegners, einen behördlichen Bescheid oder Ähnliches. Die gleichen Unterlagen müssen Sie dem Rechtsanwalt zur Antragstellung einreichen.

Wenn die Beratungshilfe bewilligt wird, erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr aus der Staatskasse. Von Ihnen kann er zusätzlich nur 10 € pro Angelegenheit verlangen.

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