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Berufsbetreuer - diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Berufsbetreuer benötigen persönliche und fachliche Kompetenzen.
Berufsbetreuer benötigen persönliche und fachliche Kompetenzen.
Möchten Sie Berufsbetreuer werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die Betreuungsbehörden geben im Hinblick auf die Eignung und Auswahl von beruflich tätigen Betreuern fachliche Standards vor.

Im Gesetz finden Sie keine klar definierten Kriterien für die Eignung zum Berufsbetreuer. Dies ist sinnvoll, da der Kreis der geeigneten Personen nicht allzu sehr eingeschränkt werden soll.

Als Berufsbetreuer werden Sie vom Betreuungsgericht bestellt

  • Als Berufsbetreuer sind Sie ein "rechtlicher" Betreuer. Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt. Sofern Sie von einer zu betreuenden Person in einer Vorsorgevollmacht zum Betreuer bestellt wurden, sind Sie ein "rechtsgeschäftlich" bestellter Betreuer. Als solcher brauchen Sie lediglich das Vertrauen der zu betreuenden Person. Die per Vorsorgevollmacht bestellten Betreuer sind regelmäßig ehrenamtlich tätig. Weitere Anforderungen werden nicht gestellt. Das Gesetz betont allerdings den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor einer berufsmäßig geführten Betreuung.
  • Nach § 1897 BGB kann nur eine natürliche Person Berufsbetreuer sein. Eine GmbH kommt nicht in Betracht. Daneben gibt es noch den Vereinsbetreuer als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins und den Behördenbetreuer als Mitarbeiter einer in Betreuungsangelegenheiten zuständigen Behörde. Der Betreuer selbst handelt immer als natürliche Person.

Sie müssen sich bewerben

  • Persönliche Voraussetzung ist, das Sie geeignet sind, im gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die persönlichen Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn im notwendigen Umfang persönlich zu betreuen. Werden Sie bestellt, erledigen Sie alle Tätigkeiten, die im Lebensalltag des Betreuten anfallen. Dazu gehören insbesondere die Vermögens-, Personen- und Gesundheitssorge.
  • Als Berufsbetreuer werden Sie durch das Betreuungsgericht gestellt. Vorher wird durch die Betreuungsbehörde Ihre Eignung beurteilt. Regelmäßig müssen Sie sich schriftlich bewerben und einen Lebenslauf vorlegen.
  • Letztlich gelten Sie nur als Berufsbetreuer, wenn Sie in einem überschaubaren Zeitraum aller Voraussicht nach mindestens zehn Betreuungen erledigen werden. Diese Prognose erfüllen Sie nur, wenn Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen.

Diese Eignungsvoraussetzungen müssen Sie erfüllen

  • Sie müssen in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Dazu gehört auch eine SCHUFA-Selbstauskunft, ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und ein polizeiliches Führungszeugnis. Da Sie mithin in finanziellen Angelegenheiten des Betreuten tätig werden, müssen Sie Ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Auch wenn das Gesetz lediglich von Betreuungsvereinen eine  Haftpflichtversicherung fordert, sollten Sie selbst über eine solche verfügen. Sie sichern sich damit gegen eventuelle Schäden ab, für die Sie gegenüber dem Betreuten verantwortlich sind.
  • Wichtig ist, dass Sie in der Lage sind, professionell zu arbeiten. Dazu gehört eine Ausstattung mit Telefon, Handy sowie Internetanschluss. Sie sollten tagsüber für den Betreuten, Gerichte und Betreuungsbehörden erreichbar sein. Im Verhinderungsfall müssen Sie für eine Vertretung sorgen.

Ohne grundlegende Kenntnisse geht es nicht

  • Das Gesetz fordert keinen Nachweis besonderer Kenntnisse zur Führung von Betreuungen. Angesichts der Komplexität der in Betracht kommenden Aufgaben sollten Sie jedoch unbedingt über eine Mindestkompetenz verfügen.
  • Als Berufsbetreuer werden Sie regelmäßig nur bestellt, wenn Sie über ein einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität verfügen. Zumindest sollten Sie nutzbare Fachkenntnisse nachweisen können. Als Berufsbetreuer kommen vorwiegend Sozialarbeiter, Volljuristen, Sozialpädagogen und Betriebswirte in Betracht.
  • Um im Alltag eines Berufsbetreuers nicht überfordert zu werden, sollten Sie Kenntnisse im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB) besitzen. Ferner müssen Sie den Aufbau- und die Ablauforganisation der zuständigen Behörden kennen.
  • Sie sollten die Grundzüge des Sozialrechts (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Rehabilitationsrecht) kennen. Sind Sie für die Gesundheitssorge verantwortlich, sollten Sie mit psychischen Erkrankungen, Demenzerkrankungen und im Umgang mit Ärzten und Kliniken erfahren sein. Werden Sie zur Vermögenssorge bestellt, sollten Sie Kenntnis im Vertragsrecht und in finanziellen Angelegenheiten besitzen.

Berufsbetreuung ist nicht nur eine ehrenvolle Aufgabe. Sie beinhaltet vor allem auch eine Verantwortung gegenüber der eigenen Person. Sie können durch das Betreuungsgericht jederzeit entlassen werden, wenn Sie einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Betreuungsverhältnisses liefern. Ein solcher liegt nach dem Gesetz auch vor, wenn Sie die erforderliche Abrechnung vorsätzlich fehlerhaft erstellen oder den persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht einhalten können.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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