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Beschwerdebrief an den Vermieter - so geht's bei lauten Nachbarn

Inhaltsverzeichnis

Laute Mieter sind ein Gräuel.
Laute Mieter sind ein Gräuel.
Lärm beeinträchtigt die Wohnqualität. Ein Beschwerdebrief an den Vermieter kann laute Nachbarn zur Vernunft bringen. Gehen Sie diplomatisch vor, um den Hausfrieden nicht zu riskieren.

Der Vermieter ist aufgrund Ihres Mietvertrages verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Wohnung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass er überlaute Nachbarn anspricht und diese auffordert, Lärm zu vermeiden. Aber nicht alles, was Sie als laut empfinden, kann unterbunden werden.

Bei Lärm an den Vermieter herantreten

  • Lärm ist jedes als störend empfundene laute Geräusch. Sein Störfaktor hängt von der Lautstärke, dem Schalldruckpegel und der Einwirkungsdauer ab, außerdem von Ihrer eigenen Schallempfindlichkeit und der Schallquelle.
  • Der Vermieter muss dafür sorgen, dass der von einem Nachbarn verursachte Lärm, der weder sozial- noch ortsüblich und vermeidbar ist, abgestellt wird. Der betreffende Nachbar verhält sich aufgrund seines eigenen Mietvertrages im Verhältnis zum Vermieter vertragswidrig.
  • Der Vermieter kann den störenden Nachbarn daher abmahnen und auffordern, die Lärmbelästigung einzustellen. Lärmt der Nachbar weiter, kann ihn der Vermieter auf Unterlassung verklagen und ihm in schwerwiegenden Fällen fristlos kündigen.
  • Berücksichtigen Sie, dass jeder Mieter im Rahmen seines Rechts auf freie Lebensgestaltung innerhalb der eigenen Räume grundsätzlich machen kann was er möchte. Seine Freiheit endet dort, wo Ihre Freiheit beginnt.

Mieter müssen Ruhezeiten einhalten

  • Jeder Mieter muss die allgemeinen Ruhezeiten einhalten. Mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr und in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens muss jeder Mieter seine Aktivitäten auf Zimmerlautstärke beschränken. Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrzunehmen sind.
  • Sonntage und Feiertage sind Ruhetage. Mieter müssen ihre Aktivitäten darauf einstellen.
  • Einmalige oder kurzzeitige Lärmquellen müssen Sie akzeptieren. Wiederholt sich die Lärmbelästigung, sollten Sie Buch führen. Notieren Sie, wann welcher Mieter welche Art von Lärm verursacht hat. Bereiten Sie Ihren Beschwerdebrief an den Vermieter also vor. Schnellschüsse aus einer Emotion heraus sind strategisch schlecht.

Vor dem Beschwerdebrief das Gespräch suchen

  1. Im Idealfall sprechen Sie den Vermieter persönlich an und erörtern die Situation. Sonst schreiben Sie einen Beschwerdebrief an den Vermieter und berufen sich darauf, dass er mietvertraglich verpflichtet ist, Ihnen Ihre Wohnung so zu Verfügung zu stellen, dass Sie sie vertragsgemäß nutzen können. Bleiben Sie höflich und formulieren Sie Ihre Wünsche nicht als Befehl.
  2. Reagiert der Vermieter auf Ihr Schreiben nicht, versuchen Sie, ihn persönlich anzusprechen.
  3. Passiert wieder nichts, sollten Sie auch versuchen, mit den Nachbarn direkt zu sprechen und Ihr Problem darzustellen. Vielleicht treffen Sie auf Verständnis und das Problem ist erledigt.
  4. Im ungünstigsten Falle bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Vermieter ausdrücklich abzumahnen und ihm unter Fristsetzung anzudrohen, dass Sie ihn mittels einer Klage verpflichten werden, für einen vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Mietwohnung Sorge zu tragen.

Informieren Sie das Ordnungsamt

  • Ungeachtet dessen sollten Sie auch § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz kennen: Danach handelt ordnungswidrig, wer außergewöhnlichen Lärm verursacht und die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt. Informieren Sie in diesem Fall das städtische Ordnungsamt und bitten Sie darum, die Nachbarn zur Ordnung zu rufen.
  • Wer außergewöhnlichen Lärm verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings hat die Behörde einen Ermessensspielraum. Sie können diese nur bedingt zum Einschreiten verpflichten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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