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"Bild und Funk" - Abo kündigen

Ein Abo ist ein Vertrag und kann gekündigt werden.
Ein Abo ist ein Vertrag und kann gekündigt werden.
Sicher kennen Sie die folgende Situation ganz gut: Sie werden auf der Straße angesprochen und damit Sie endlich Ruhe haben, setzen Sie einfach die geforderte Unterschrift auf den Zettel und haben plötzlich ein Abo, beispielsweise von "Bild und Funk", am Hals. Sie können den Vertrag glücklicherweise kündigen und müssen nicht bis in alle Ewigkeit Geld dafür ausgeben.

Vielleicht haben Sie das Bild-und-Funk-Abo auch absichtlich abgeschlossen und möchten es nun wieder loswerden. Das Wort "Abonnement" klingt immer so, als müssten Sie sich über Jahre hinweg zum Kauf verpflichten, dabei ist das nicht so, Sie können diesen Vertrag selbstverständlich wieder kündigen. Damit Ihnen dieser Schritt auch gelingt, müssen Sie mit Bedacht vorgehen. Eventuell haben Sie schon eine Kündigung bei der Firma hinterlassen, hatten aber seither keinen Erfolg. Sie wollen mit Sicherheit so schnell wie möglich aus dieser misslichen Lage heraus, daher sollten Sie sich schon im Voraus Gedanken machen.

Was ist "Bild und Funk"?

  • Bestimmt gehören Sie zu den Leuten, die es sich am Abend gerne auf dem Sofa bequem machen oder sich auf einen Sessel fallen lassen, um gemütlich fern zu sehen. Damit Sie erst einmal einen Überblick über das Programm haben, ist eine geeignete Zeitschrift das richtige Hilfsmittel. Dazu gehört auch die bereits angesprochene Zeitung.
  • Das Programmheft erscheint einmal pro Woche. Herausgeber des Schriftstücks ist die "Gong Verlag GmbH". Sehr viel kostet die Übersicht im Einzelnen nicht - lediglich 1,70 Euro geben Sie im Laden dafür aus. Haben Sie ein Jahresabo erworben, zahlen Sie dafür 104 Euro. Das ist ganz schön viel Geld.

Sie können sich von der Last befreien, müssen aber ein wenig überlegt vorgehen. Wenn Sie von Anfang an alles richtig machen, sind Sie die Zeitung schon bald los.

Das Abo kündigen

  • Wichtig ist, dass Sie die Kündigung noch vor Ablauf der Zeit abgeben, andernfalls wird die Kaufzeit verlängert und Sie müssen noch weitere Monate tief ins Portemonnaie greifen. Die Dauer des Jahresabos beträgt ein Jahr ab Datum des Abschlusses. Wenn Sie den Vertrag also am 01.06.2013 eingegangen sind, müssen Sie das Schreiben auf den 01.06.2014 ausrichten. Vorher kommen Sie aus dem Vertrag nicht heraus, denn ein Abonnement bezieht sich stets auf eine feste Laufzeit, für die Sie mit einer Unterschrift das Einverständnis gegeben haben.
  • Sie müssen den Text in einem Brief verfassen. Alles andere ist zu gefährlich. Ein Anruf kann so schnell nicht nachvollzogen werden, Mails werden meist gelöscht. Schildern Sie kurz und knapp Ihr Anliegen und erwähnen Sie das Datum, zu dem Ihr Jahresabo ausläuft. Unerlässlich ist Ihre handschriftliche Unterschrift, denn nur damit wird die Kündigung gültig. Auch nicht vergessen sollten Sie Ihre Kunden- oder Abonummer. Geben Sie diese in der Betreffzeile an, sodass der Vorgang schneller bearbeitet werden kann.
  • Zur Sicherheit sollten Sie das Schreiben kopieren oder einfach zweimal ausdrucken. So haben Sie einen Nachweis, sollte es zum Streitfall kommen. Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist der Versand des Briefes mit Einschreiben. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt die schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Gong Verlag Ihre Nachricht bekommen hat. Das gefüllte Kuvert senden Sie an folgende Adresse: Abo-Service, Postfach 10 45 65, 40036 Düsseldorf.

Sie sehen, das Kündigen von "Bild und Funk" ist nicht sehr schwer. Halten Sie sich an die genannten Ratschläge und Sie werden Erfolg haben. Noch ein Tipp zum Schluss: Lassen Sie sich eine Kündigungsbestätigung zuschicken. Sie haben die Zusage dann schriftlich für Ihre Unterlagen.

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