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Brunnen bohren in Berlin - so holen Sie die Erlaubnis ein

Dürfen Sie einen Brunnen bohren lassen?
Dürfen Sie einen Brunnen bohren lassen?
Wenn Sie einen Garten besitzen, dann haben Sie sicher auch schon mehr als einmal überlegt, dass Sie jedes Jahr zum Gießen Ihrer Pflanzen eine ganz schöne Menge an gutem Trinkwasser verbrauchen - ganz unabhängig von den Kosten, die das bedeutet. Sie tun schon alles, um Regenwasser aufzufangen und nach Möglichkeit Wasser zu sparen, aber vielleicht wäre ja ein Brunnen eine Alternative? Dürfen Sie in Berlin einen bohren? Und brauchen Sie eine Genehmigung dafür?

Sie wünschen sich einen eigenen Gartenbrunnen

  • Zunächst sei gesagt, dass grundsätzlich jeder Brunnenbau bei der Berliner Wasserbehörde angezeigt werden muß. Und sofern keine widersprechenden Gründe vorliegen, ist die Behörde dazu verpflichtet, dem zuzustimmen, wenn es sich um einen Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässeung handelt. Klingt gut und einfach, ist es aber nicht, denn natürlich gibt es eine ganze Reihe solcher widersprechenden Gründe.
  • Das beginnt mit folgendem Fakt: In Berlin sind ca. 215 Quadrakilometer als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen, mehr als ein Viertel der Stadtfläche. Sie können sich vorstellen, dass ein guter Teil dieses Schutzgebiets genau dort verteilt ist, wo Wälder, Grünflächen und z.B. auch Kleingartenanlagen liegen.
  • Deshalb sollte der erste Punkt sein herauszufinden, ob sich Ihre Anlage in einem der 13 Berliner Wasserschutzgebiete befindet,und wenn ja, in welchem Ring. Nur im äußersten Ring(III) ist der Brunnenbau überhaupt gestattet. Das finden Sie heraus, indem Sie beim Vorstand Ihrer Kleingartenanlage nachfragen.
  • Der Besitzer eines Grundstücks muß ohnehin dem Bohren eines Brunnens zustimmen. Erst wenn klar ist, dass keine Einwände bestehen, weder von der Wasserbehörde noch vom Eigentümer, können Sie Ihre Pläne umsetzen.

Bohren ohne Anzeige ist auch in Berlin verboten

  • Ob eine einfache Anzeige des Brunnenbaus genügt, hat mit der Tiefe des Brunnens, der geplanten Nutzung und der voraussichtlichen Entnahmemenge zu tun. Einen Gartenbrunnen, der nur für die Gartenbewässerung genutzt werden soll, weniger als 15 m tief ist und eine Entnahmemenge von nicht mehr als 3 Kubikmeter Wasser pro Tag haben wird, müssen Sie lediglich anzeigen. Für einen Trinkwasserbrunnen oder einen tieferen Brunnen gelten andere Anforderungen und es muß eine Genehmigung erteilt werden.
  • Auskunft über den Grundwasserstand in Ihrem Garten gibt der Umweltatlas. Er steht als kostenloser Download auf dem Internetportal der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung. Dort findet sich auch die für Brunnenbauer informative Broschüre "Grundwasser in Berlin" sowie das entsprechende Antragsformular für Ihren geplanten Brunnenbau.
  • Mit der geringen Tiefe des Brunnens könnten Sie in Berlin durchaus Glück haben - der Grundwasserspiegel in diesen Breiten liegt kaum tiefer als zwischen drei und sechs Meter unter der Erde und lässt sich bequem per Handbohrung erreichen. Sie sollten allerdings mit dem Bohren eine Firma beauftragen, denn das Grundwasser ist überall ein heikles Thema und Gewässerschäden werden streng bestraft. Suchen Sie bei der Auswahl der Firma am besten nach einer Fachfirma mit dem Zertifikat W120.
  • Für die Anzeige eines Flachbrunnens bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz zahlen Sie zur Zeit ca. 40 Euro Verwaltungsgebühr. Die Kosten für einen genehmigungspflichtigen Brunnen sind höher. Genaueres zum Thema Kosten und Bedingungen rund ums Thema Brunnenbau Berlin hat die Berliner Senatsverwaltung für Sie - als künftigen Brunnenbauer - auch nochmals zusammengefaßt.
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