Das Trinkgeld beim Friseurbesuch gehört zum Lohn
- Es gibt wohl kaum eine zweite Branche, bei der die Angestellten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, so auf das Trinkgeld angewiesen sind wie den Friseur um die Ecke. In den meisten Fällen ist der Lohn, den die Friseure und Friseurinnen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, so niedrig, dass die Betroffenen mit ihrem Verdienst allein nicht weit kommen können. Es sind nicht wenige, die trotz eines Acht-Stunden-Arbeitstags doch noch auf soziale Leistungen angewiesen bleiben.
- Leider machen es sich hier manche Arbeitgeber zunutze, dass ein Trinkgeld gezahlt wird. Der Friseur oder die Friseurin hat dadurch schließlich einen Aufschlag auf den Lohn, für den der Inhaber des Friseursalons nicht aufzukommen hat. Nur so ist es möglich, dass sich bei einem unterdurchschnittlichen Lohn immer noch Arbeitskräfte finden, die sich für diesen Beruf begeistern können.
Das "Taschengeld" richtig übereignen
- Wenn Sie Ihre Zufriedenheit über die an Ihnen vollführte Dienstleistung in Form eines Trinkgelds zum Ausdruck bringen möchten, so sorgen Sie dafür, dass Sie dieses der Person oder den Personen, die an Ihrer neuen Haarpracht mitgewirkt haben, auch persönlich zukommen lassen. Dies sollte beiläufig mit einem Dankeschön geschehen. Nutzen Sie hierzu am besten die weiten Taschen der FriseurInnen Berufsbekleidung, um den Betrag, den Sie für angemessen halten, dort hineinfallen zu lassen.
- Vermeiden Sie es grundsätzlich dem Inhaber oder der Inhaberin, auch wenn diese Sie persönlich bedient haben sollten, eine solche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Dies wäre hier wahrlich am wenigsten angebracht, da diese Aufmerksamkeit immer den Lohnempfängern dieses Betriebs vorbehalten sein sollte.
- Auch sollten Sie nach Möglichkeit niemals das Trinkgeld während des Zahlvorgangs an der Kasse einbehalten lassen. Es könnte schließlich durchaus vergessen werden es den Personen, die es sich verdient haben, zukommen zu lassen.
- Die Höhe eines Trinkgelds beim Friseur sollte je nach Umfang der an Ihnen durchgeführten Arbeiten von Ihnen abgeschätzt werden. Wenn Sie nur in der Lage sein sollten, einen verschwindend geringen Betrag als Anerkennung geben zu können, geben Sie lieber gar nichts. Dies ist weniger erniedrigend als einen 'Pfennigbetrag' zu übergeben und dafür noch einen Dank zu erwarten.
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