Was Sie benötigen:
- geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
400-Euro-Job - in der Steuererklärung angeben?
- Ihr 400-Euro-Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, daher müssen Sie ihn nicht in der Steuererklärung aufführen.
- Die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung führt Ihr Arbeitgeber ab. Dazu meldet er Sie zu Beginn des 400-Euro-Jobs bei der Minijob-Zentrale an.
- Durch die abgeführten Pauschalabgaben erlangen Sie sogar Rentenansprüche. Da diese sehr gering sind, haben Minijobber auch die Möglichkeit, ihre Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.
- Auch wenn Sie einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, dürfen Sie einen 400 Euro Job ausüben, der sozialversicherungsfrei ist und nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss.
- Jeder weitere 400-Euro-Job wird jedoch zu Ihrer Hauptbeschäftigung dazu gerechnet und ist somit versicherungspflichtig. In diesem Fall müssen auch Sie als Arbeitnehmer Beiträge an die Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung zahlen.
- Der 400-Euro-Job, den Sie als erstes angenommen haben, bleibt nach wie vor versicherungsfrei.
- Demnach müssen Sie Ihren 400-Euro-Job nur in der Steuererklärung angeben, wenn dieser über eine Lohnsteuerkarte läuft oder die Grenze von 400 Euro überschreitet.
Ein 400-Euro-Job ermöglicht es Ihnen, etwas Geld hinzuzuverdienen ohne Sozialabgaben zahlen zu …
Grundsätzlich müssen Sie Ihren 400 Euro Job nicht in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn Sie einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen. Der Minijob darf die 400-Euro-Grenze jedoch nicht überschreiten. Sonderregelungen gibt es bei bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Rentnern, Studenten, Tagesmüttern oder Übungsleitern.
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