Alle Kategorien
Suche

Den Zusammenhang von Verkaufsform, Betriebsform und Sortiment

Inhaltsverzeichnis

Die Arbeit im Einzelhandel ist abwechslungsreich und vielschichtig.
Die Arbeit im Einzelhandel ist abwechslungsreich und vielschichtig.
Wer im Einzelhandel eine Ausbildung macht, der wird früher oder später mit den Begriffen Verkaufsform, Betriebsform und Sortiment in Kontakt kommen. Dabei erschließt sich nicht der Zusammenhang aller drei Begriffe. Doch die Erklärung ist gar nicht so schwer, wie sie vielleicht scheint.

Die Betriebsform gilt als Oberbegriff

  • Als Betriebsform wird quasi das Konzept als Ganzes bezeichnet, mit dem ein Geschäft im Einzelhandel auftritt und welches erst durch Sortiment und Verkaufsform definiert wird. Somit besteht ein untrennbarer Zusammenhang der Begriffe.
  • Die Betriebsform, also die Art des Geschäftes, lässt sich in den meisten Fällen auch klar erkennen. Dies ist vom Einzelhandel so gewollt, damit der Kunde direkt weiß, ob er ein Produkt dort finden kann oder auch nicht.

Das Sortiment einfach erklärt

  • Als Sortiment bezeichnet man alle angebotenen Waren oder auch Dienstleistungen. Dabei unterscheidet man zwischen Warenhaus, Kaufhaus oder auch Fachgeschäft.
  • Während ein Warenhaus (Karstadt, Kaufhof) eine breite Auswahl (Elektroartikel, Kleidung, Haushaltsgegenstände etc.) im Angebot hat, ist das Kaufhaus (Media Markt, C&A) auf eine spezielle Ware ausgerichtet (z. B. nur Kleidung oder Elektroartikel).
  • Das Fachgeschäft ist dagegen sehr auf ein Produkt eingeschränkt (z. B. Brillen) und verkauft nahezu nichts anderes (beispielsweise Fielmann). Dafür ist dort die Auswahl an Produkten dieser Art sehr groß.

Diese Verkaufsformen gibt es

  • Als Verkaufsform bezeichnet man die Art der Bedienung. Unter der Vollbedienung, oft in Fachgeschäften anzutreffen, versteht man die kompetente Beratung und individuelle Betreuung durch den Verkäufer.
  • Die Vorwahl bezeichnet die Selbstbedienung, welche allerdings die Möglichkeit einer Beratung durch Personal beinhaltet, wenn diese gewünscht ist. Dies findet man häufig und Waren- und Kaufhäusern.
  • Die reine Selbstbedienung kommt ohne sachkundiges Personal aus und setzt voraus, dass der Kunde genau weiß, was er haben will. Diskounter sowie Backshops sind solche Beispiele.

Kein Zusammenhang mit Rechtsformen

  • Oft wird die Betriebsform mit der Rechtsform verwechselt. Diese Begriffe stehen aber in keinem direkten Zusammenhang.
  • Die Rechtsform gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen beispielsweise als eine GmbH, GbR oder AG auftritt.
Teilen: