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Die Spielstraße laut StVO - so verhalten Sie sich richtig

Inhaltsverzeichnis

Nicht nur für Fahrschüler ist richtiges Verhalten in einer Spielstraße wichtig.
Nicht nur für Fahrschüler ist richtiges Verhalten in einer Spielstraße wichtig.
Was umgangssprachlich oft als Spielstraße bezeichnet wird, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich. Nicht nur Fahrschüler sollten wissen, woran man beide erkennt und wie man sich in einer Spielstraße und einem verkehrsberuhigten Bereich richtig, d.h. gemäß der StVO, verhält. Auch langjährige Autofahrer machen hier Fehler, z.B. in Bezug auf die erlaubte Geschwindigkeit, das korrekte Parken und die Vorfahrt. Mit diesen Informationen sind Sie nicht nur für die Theorie- und Praxisprüfung gewappnet, sondern können auch als erfahrener Fahrer Ihr Wissen wieder auffrischen.

StVO: Spielstraße vs. verkehrsberuhigter Bereich

  • Eine Spielstraße gemäß StVO ist durch zwei kombinierte Verkehrsschilder markiert. Das obere Schild ist kreisrund und weiß mit rotem Rand. In der StVO hat es die Nummer 250 und bedeutet immer ein Verbot für alle Kraftfahrzeuge. Unter diesem Schild befindet sich noch ein rechteckiges, weißes Schild, auf dem schematisch ein Kind mit einem Ball abgebildet ist. Diese Kombination ist eher selten, d.h. Spielstraßen im Sinne der StVO kommen nicht oft vor.

  • Einen verkehrsberuhigten Bereich erkennt man an einem größeren, blauen Schild, das in weißer Farbe zwei Personen beim Ball spielen sowie ein Auto und ein Haus zeigt. Eine rote Linie auf dem Schild zeigt das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches an. Diese Schilder haben die Nummern 325 bzw. 326; man sieht sie häufiger. Umgangssprachlich werden Straßen mit ihnen oft als Spielstraßen bezeichnet, dies ist laut StVO aber nicht korrekt.

Was Sie bei einer Spielstraße beachten müssen

  • Als Autofahrer dürfen Sie nicht in eine Spielstraße, die durch das oben beschriebene Schild gekennzeichnet ist, hineinfahren. Die Straße ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Dies gilt auch für Motorräder, Fahrräder u.ä., diese dürfen aber geschoben werden.

  • Erlaubt sind hier Handfahrzeuge, wie z.B. Schub- oder Sackkarren, sowie Führer von Pferden oder anderem Vieh.

  • Als Fußgänger dürfen Sie sich auf der gesamten Straße aufhalten. Somit können auch Kinder die ganze Straße zum Spielen nutzen.

  • Einige Spielstraßen sind nur innerhalb einer gewissen Zeit für Fahrzeuge gesperrt, was durch ein Zusatzschild gekennzeichnet wird. Außerhalb der Sperrzeit dürfen Sie die Straße also benutzen und dort auch parken. Achten Sie aber darauf, Ihr geparktes Auto vor Beginn der Sperrzeit wieder wegzufahren.

Richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich

  • Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, dies gilt nicht nur für Autos, sondern z.B. auch für Fahrradfahrer. Als Autofahrer fahren Sie Schrittgeschwindigkeit, wenn Sie im ersten Gang die Kupplung kommen lassen und nicht auf das Gaspedal treten.

  • Parken ist nur in dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Ein- oder Aussteigen, sowie Be- und Entladen dürfen Sie auch außerhalb dieser Flächen.

  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben Sie keine Vorfahrt. Es gilt also nicht "Rechts vor links".

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger. Wenn nötig, müssen Sie warten, um diese nicht zu gefährden oder zu behindern. Wahrscheinlich noch mehr als bei anderen Straßen muss hier insbesondere auf spielende Kinder geachtet werden. Auch wenn Sie nur ein Spielzeug auf der Straße liegen sehen, kann dies bedeuten, dass kurz darauf ein Kind auf die Fahrbahn läuft.

  • Zwar sind Kinderspiele und Fußgänger auf der ganzen Straße erlaubt, jedoch dürfen die Fußgänger den Verkehr nicht unnötig aufhalten.

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