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eBay - Gebot zurückziehen

Wenn Sie ein paar Spielregeln beachten, können Sie Ihre Gebote bei eBay zurückziehen.
Wenn Sie ein paar Spielregeln beachten, können Sie Ihre Gebote bei eBay zurückziehen.
Endlich haben Sie im Onlineauktionshaus eBay Ihr lang gesuchtes Schätzchen gefunden. Nun gilt es schnell zuzuschlagen, bevor Ihnen ein anderer Bieter zuvorkommt. In der ganzen Euphorie vertippen Sie sich bei der Gebotseingabe und bemerken Ihren Fehler erst nach Abgabe Ihres verbindlichen Gebots. Für diese besonderen Situationen bietet eBay die Möglichkeit, das Gebot zurückzuziehen.

Was Sie benötigen:

  • eBay-Account

Gebot bei eBay zurückziehen

  • Grundsätzlich sollten Sie vor dem Bieten das Angebot aufmerksam durchlesen, die Versandbedingungen klären (im Angebot oder direkt mit dem Verkäufer) und einen Blick auf die Bewertungen des Verkäufers werfen (dies ist im Hinblick auf den Umgang des Anbieters mit Käufern sehr aufschlussreich). Ebenso sollten Sie offene Fragen und Unklarheiten vor Abgabe Ihres Gebotes aus der Welt schaffen.
  • Sämtliche Rücknahmen Ihrer Gebote der letzten 12 Monate werden nummerisch in Ihrem Bewertungsprofil festgehalten (unabhängig davon, ob sie zulässig oder unzulässig waren).

Voraussetzungen für die Rücknahme eines Gebots

  • Haben Sie sich versehentlich bei der Eingabe Ihres Gebots vertippt (z.B. 50€ statt 5€), können Sie dieses sofort nach Abgabe zurücknehmen. Danach haben Sie die Möglichkeit, den korrekten Betrag einzutragen und bieten wieder mit.
  • Sollte sich die Artikelbeschreibung nach Abgabe Ihres Gebots wesentlich verändert haben (z.B. statt Artikelzustand „neu“ nun „gebraucht“), können Sie in diesem Fall Ihr Gebot selbstverständlich uneingeschränkt zurückziehen.
  • Sie dürfen Ihr Gebot nicht zurückziehen, wenn Ihnen der Artikel nun nicht mehr gefällt und Sie ihn lieber nicht möchten, Sie sich den Artikel finanziell nicht leisten können oder Sie über Ihre zuvor festgelegte Gebotsgrenze hinausgegangen sind.

Zeitpunkt Ihrer Gebotsrücknahme

  • Haben Sie vor mehr als 12 Stunden vor Angebotsende auf den Artikel bei eBay geboten, können Sie das Gebot zurückziehen und sämtliche Gebote von Ihnen werden gelöscht (auch noch frühere). Möchten Sie Ihr Gebot lediglich korrigieren, können Sie nach der Rücknahme einen neuen Gebotsbetrag eingeben.
  • Sind es bis Angebotsende nur noch 12 Stunden oder weniger und Sie haben auf den Artikel wenigstens 12 Stunden zuvor geboten, können Sie Ihr Gebot ausschließlich mit der Zustimmung des Verkäufers zurückziehen. Hierfür kontaktieren Sie den Verkäufer direkt per E-Mail und tragen ihm Ihr Anliegen vor. Allerdings müssen Sie hier auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, Ihrem Wunsch nach Gebotsrücknahme nachzukommen.
  • Wenn das Angebot in 12 Stunden endet und Sie in dieser Zeit Ihr Gebot abgeben, können Sie es danach innerhalb von einer Stunde zurückziehen. In diesem Fall wird das letzte Gebot gestrichen – Gebote, die Sie früher abgegeben haben, bleiben bestehen.
  • Sollten Sie die oben genannten Fristen nicht mehr einhalten können, bleibt Ihnen nur der direkte Kommunikationsweg mit dem Verkäufer, denn hierbei liegt es am Verkäufer, Ihr Gebot zu streichen.

Wie Sie Ihr Gebot bei eBay zurückziehen

  • Über die Seite „Gebotsrücknahmen“ (im Hilfeportal zu finden) können Sie Ihr Gebot zurückziehen. Dafür geben Sie die betreffende Artikelnummer des zu streichenden Gebots an.
  • Weiterhin müssen Sie einen Grund für die Rücknahme Ihres Gebots nennen (in einem Auswahlmenü). Danach klicken Sie auf den Button „Gebot zurücknehmen“ am Seitenende.

Ausnahmen der Gebotsrücknahme

  • Erwerben Sie einen Artikel über die Option „Sofort-Kaufen“, können Sie Ihr Gebot nicht zurückziehen, da es sich hierbei um ein Festpreisangebot handelt, welches Sie bei Bestätigung verbindlich annehmen.
  • Ebenso verhält es sich bei Festpreisangeboten mit der zusätzlichen Option „Preis vorschlagen“. In dem Moment Ihres Preisvorschlags an der Verkäufer und dessen Akzeptanz Ihres Vorschlags, ist der Kauf bindend. Hier gilt einmal mehr die zulässige Gebotsrücknahme, wenn Sie sich bei der Preiseingabe vertippt haben oder der Verkäufer nach Ihrem Preisvorschlag die Artikelbeschreibung wesentlich verändert hat (Sie müssen Ihr Gebot aber zurückziehen, bevor der Verkäufer Ihren Preisvorschlag akzeptiert hat). 
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