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"Eigentum verpflichtet" im Grundgesetz - eine Erklärung des Art. 14 GG

Inhaltsverzeichnis

Grundgesetz garantiert Eigentum mit Sozialbindung.
Grundgesetz garantiert Eigentum mit Sozialbindung.
Art. 14 Grundgesetz steht im Widerstreit zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Die Bestimmung garantiert das Eigentum, verpflichtet den Eigentümer aber auch, den Gebrauch am Wohle der Allgemeinheit auszurichten.

Art. 14 Grundgesetz garantiert das Privateigentum. Privateigentum ist ein entscheidendes Fundament unserer Gesellschaftsordnung. Das ist das eine. Das andere ist, dass Eigentum nicht grenzenlos zum Schaden anderer genutzt werden darf. Eigentum verpflichtet.

Das Grundgesetz trifft einen Kompromiss

  • In der Sozialbindung des Eigentums liegt eine Absage des Verfassungsgesetzgebers an das Konzept des Manchestertums und damit an den klassischen Kapitalismus.
  • Der Staat ist verpflichtet, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Nur eine Sozialordnung, in der die Interessen aller Bürger berücksichtigt werden, kann auf Dauer den gesellschaftlichen Frieden gewährleisten.

Die Garantie von Eigentum ist ein Grundrecht

  • Das Eigentum ist ein gewichtiges Grundrecht. Es ist zusammen mit der Garantie der persönlichen Freiheit zu interpretieren. Um alle Grundrechte mit Leben zu füllen, hat es die Aufgabe, dem Bürger einen vermögensrechtlichen Freiheitsraum zu sichern und ihm die eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen.
  • Bestandteil der Eigentumsgarantie ist damit auch das Erbrecht.

Sozialbindung ist dem Gemeinsinn verpflichtet

  • Nach Art. 14 II GG enthält das Eigentum nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Diese Sozialbindung begründet eine unmittelbare Rechtspflicht des Eigentümers.
  • Die Sozialbindung des Eigentums steht im engen Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip. Sie unterstreicht, dass auch die Eigentumsgarantie zur Freiheit aller Bürger beitragen und nicht etwa soziale Machtpositionen Einzelner schützen soll.
  • Ein praktisches Beispiel für die Sozialbindung besteht im Mietrecht. Danach darf der Eigentümer und Vermieter einer Wohnung dem Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes nachweist (Eigenbedarfskündigung).

Enteignung bedingt eine gesetzliche Regelung

  • Im Sinne der Sozialbindung erlaubt das Grundgesetz auch die Enteignung des Eigentümers. Voraussetzung ist ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • Beispiel: Muss eine Straße gebaut werden, die unausweichlich über das Grundstück eines bestimmten Eigentümers geführt werden muss, kann dieser enteignet werden, falls er sich weigert, einem freiwilligen Verkauf des Grundstücks zuzustimmen.

Die Garantie von Privateigentum ist Voraussetzung dafür, dass Einzelne sich wirtschaftlich engagieren und Unternehmen bereit sind zu investieren. Eine sozialistische Gesellschaftsordnung hingegen oder staatliche Willkür verhindert ein solches Engagement. Sie führen vielmehr zur Bereicherung Einzelner auf Kosten anderer. Die Geschichte hat dies hinreichend bewiesen (Ostblockstaaten). Noch immer gibt es aktuelle Beispiele.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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