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Eigentumswohnung: steuerlich absetzbar? - Hinweise zur Steuererklärung

Steuerminderungen gibt es in erster Linie für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Steuerminderungen gibt es in erster Linie für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Kaufen Sie sich eine Eigentumswohnung und setzen Sie diese steuerlich ab. Steuerlich gut absetzbar wird die Anschaffung dann, wenn Sie die Wohnung an Dritte weitervermieten. Aber auch wenn Sie die Wohnung selber bewohnen, können Sie einige Steuervorteile erhalten.

Grundsätzliches zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Eigentumswohnung

  • Die Anschaffung einer Eigentumswohnung kann sich immer auszahlen und auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Ganz gleich, ob Sie selber in die Wohnung einziehen oder diese an eine dritte Person weiter vermieten: Eine Immobilie eignet sich generell immer auch zur Absicherung Ihres Lebensabends und schützt vor Geldwertverfall infolge einer Inflation.
  • Bei einer selber genutzten Immobilie sollten Sie beim Kauf über einen möglichst großen Eigenkapitaleinsatz verfügen, sodass Sie rasch von den Schulden herunterkommen. Sie können bei der Selbstnutzung Aufwendungen wie Darlehenszinsen oder Notariatskosten im Rahmen des Werbungskostenabzugs nicht steuermindernd geltend machen. Dies geht nur bei einer Vermietung der Wohnung an Dritte und bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Steuervorteile für Selbstnutzer der Immobilie

  • Als Selbstbewohner der Immobilie können Sie allerdings Handwerkerleistungen von der Steuerschuld absetzen. Für Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen erhalten Sie so einen Steuerbonus von 20% auf 6.000 EUR. So können Sie bis zu 1.200 EUR jährlich absetzen.
  • Berücksichtig werden allerdings nur die Arbeitszeit des Handwerkers samt Umsatzsteuer. Materialkosten sind nicht absetzbar. Außerdem müssen Sie die Rechnung überweisen. Barzahlung zählt nicht.

Absetzmöglichkeiten bei einer Fremdvermietung

  • Wenn Sie die Immobilie an Dritte weiter vermieten, dann müssen Sie Ihre Mieteinnahmen in Ihrer Steuererklärung unter "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" geltend machen.
  • Im Gegenzug dürfen Sie allerdings Ihre Ausgaben für eine Renovierung und Instandhaltung absetzen. Ebenso gelten die Zinsen für das Immobiliendarlehen als absetzungswürdig. Hier wirkt sich die Tatsache steuerlich positiv aus, dass der Steueranteil für Mieteinnahmen meist wesentlich geringer ist als jener, den Sie sich über das Einreichen Ihrer Auslagen beim Kauf der Immobilie über die Steuererklärung zurückholen können. Weitere absetzbare Posten sind die Abschreibung vom Kaufpreis, die Grundsteuer,  Maklergebühren und Zinsen sowie Kontoführungskosten. 
  • Ebenso können Sie jene Werbungskosten absetzen, die dazu dienen, einen Mieter für Ihre Eigentumswohnung zu finden. Dazu gehören Inseratskosten oder Maklergebühren. Sogar eine von Ihnen eingebaute Einbauküche können Sie abschreiben. 

Holen Sie sich Informationen bei Ihrem Steuerberater ein. 

Stand Juni 2014

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