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Ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber - Wissenswertes zum Antrag

Inhaltsverzeichnis

Viele Arbeitgeber verlangen ein aktuelles Führungszeugnis.
Viele Arbeitgeber verlangen ein aktuelles Führungszeugnis.
In manchen Brachen ist es durchaus üblich, dass Ihr Arbeitgeber von Ihnen ein aktuelles Führungszeugnis bei der Einstellung verlangt. Doch was ist eigentlich ein Führungszeugnis? Wer stellt es aus und wie wird es beantragt?

Was Sie benötigen

  • gültiger Personalausweis oder
  • gültiger Reisepass

Was ein Führungszeugnis ist und was es beinhaltet

  • Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die auf Verlangen vom Zentralregister in Bonn erstellt bzw. gedruckt wird.
  • Dazu wird spezielles, grünes Papier verwendet, auf dem der Bundesadler aufgedruckt ist.
  • Es wird für alle Personen ab 14 Jahren geführt.
  • Diese Urkunde beinhaltet Ihre kompletten Personalien sowie den Hinweis, ob Sie vorbestraft sind. Folglich ist es ein offizieller Beweis Ihrer Schuldfreiheit vor dem Gesetz.
  • Ein Führungszeugnis kann von Ihnen selbst für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Verlangt es Ihr Arbeitgeber von Ihnen, dann müssen Sie dieses bei der Behörde beantragen und es zählt unter die Rubrik "Privatführungszeugnis".
  • Ein Behördenführungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie bei einer Behörde arbeiten wollen oder eine amtliche Erlaubnis beantragt haben.

Das sollten Sie bei der Beantragung für den Arbeitgeber beachten

  • Meist wird ein Führungszeugnis von Ihrem Arbeitgeber bei Einstellung verlangt. Tritt dieser Fall ein, müssen Sie ein Privatführungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgerbüro Ihrer Stadt beantragen. Der Antrag über das Internet oder per Telefon ist nicht möglich.
  • Die Kosten für die Bearbeitung und Ausstellung belaufen sich auf ca. 13 Euro. Diese Kosten müssen Sie bei der persönlichen Beantragung auf der zuständigen Meldebehörde entrichten.
  • Damit der Auftrag angenommen wird, müssen Sie Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Sind die Personen noch minderjährig, kann ein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen
  • Zu beachten ist außerdem, dass Sie sich nicht durch eine andere bevollmächtigte Person bei der Antragstellung vertreten lassen können. Dazu zählen insbesondere Rechtanwälte, wodurch sichergestellt wird, dass keine 3. Person ohne Ihre Kenntnis ein Führungszeugnis beantragen kann.
  • Die Urkunde wird Ihnen auf postalischem Wege zu Ihrer Adresse oder auch zu einer der Meldeadresse abweichenden Adresse zugesandt. (Stand 10/2012)
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