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Eine Sicherheitsfirma gründen - Voraussetzungen und Zulassung

Leben und Eigentum als Sicherheitsmitarbeiter schützen
Leben und Eigentum als Sicherheitsmitarbeiter schützen
Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt in Deutschland im Allgemeinen dem Grundsatz der Gewerbefreiheit. Wollen Sie jedoch ein Unternehmen im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe gründen, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus. Beim Gründen einer Sicherheitsfirma handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Was Sie benötigen:

  • Bewachungserlaubnis
  • Gewerbeanmeldung
  • Lehrgangsnachweis
  • Führungszeugnis
  • Auskunft Schuldnerverzeichnis
  • Auszug Gewerbezentralregister
  • Haftpflichtversicherung
  • finanzielle Mittel

Im Bereich Sicherheit und Bewachung besteht eine Erlaubnispflicht, da die damit verbundene Bewachungstätigkeit meist ein sensibles Arbeitsfeld darstellt. Zahlreiche rechtliche Bestimmungen sind dabei zu beachten sind. Schäden aus eventuellen Missbräuchen sind meist immens.

Gründen einer Sicherheitsfirma als Bewachungsunternehmen

  • Beim Gründen von Unternehmen, die sich mit der Bewachung befassen, ist die Gewerbeordnung (§ 34a GO) und die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (gültige Fassung von 1998) die Grundlage.
  • Das Bewachungsgewerbe zählen alle jenen Tätigkeiten, die über eine bloße Warntätigkeit (Beobachtung, Kontrolle) hinausreichen. Das Vorliegen einer Schutzabsicht ist eines der Kriterien.
  • Ein weiteres wichtiges Kriterium ergibt sich aus der Betrachtung einer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt Schutz von Leben und Eigentum. Als Kurierfahrer oder als Mitarbeiter einer Notrufzentrale, der lediglich Anrufe entgegennimmt, üben Sie keine Bewachungstätigkeiten aus. Als Begleitschutz oder Personenschützer trifft eine Bewachung wiederum zu.
  • Im Sinne des § 34a der GO sind Sie als selbstständiger Kaufhausdetektiv oder eine Bewachungsfirma erlaubnispflichtig. Für einen in einem Hotel oder Kaufhaus angestellten Detektiv gilt das nicht. Auch wenn Sie als Babysitter tätig sind, zählt das nicht zum Bewachungsgewerbe.

Voraussetzungen für Bewachungserlaubnis und Zulassung

  • Bevor Sie eine Sicherheitsfirma im Bewachungsgewerbe selbstständig führen dürfen, müssen Sie im Besitz einer Gewerbeerlaubnis (laut § 34a GO) sein. Erst wenn sie die Erlaubnis haben, melden Sie das Gewerbe an.
  • Den Antrag können Sie als Einzelunternehmer oder durch juristische Personen (zum Beispiel GmbH) gestellt werden. Der Antrag muss einen Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Unternehmen) enthalten.
  • Legen Sie für sich und alle weiteren vertretungsberechtigten Personen ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor. Beides ist beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
  • Vorzulegen ist weiterhin eine Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis Ihres zuständigen Amtsgerichts.
  • Sie müssen nachweisen, über welche finanziellen Mittel oder Sicherheiten der Betrieb verfügt. Legen Sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung vor.
  • Sie müssen außerdem noch einen Ausbildungsnachweis erbringen. Dazu gehört ein Zertifikat über die Teilnahme an einer Unterrichtung (40 Stunden) für das Bewachungsgewerbe. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie von der für den Unterricht verantwortlichen Industrie- und Handelskammer.

Wenn das Ordnungsamt keinen rechtlich relevanten Versagungsgrund feststellt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Bewachungserlaubnis. Für die Ausstellung des Gewerbescheines zum Gründen und Führen einer Sicherheitsfirma müssen Sie mit Kosten von über 500 Euro rechnen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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