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Eingetragene Lebenspartnerschaft Mann und Frau - Vor- und Nachteile

Inhaltsverzeichnis

Braucht die Liebe eine eingetragene Partnerschaft?
Braucht die Liebe eine eingetragene Partnerschaft?
Ein Paar teilt sein Leben, ist immer füreinander da, regelt auch unangenehme Dinge zusammen. All das wird ungefragt aus Liebe getan. Ohne etwas zurückzuerwarten, setzt man sich füreinander ein - das ist selbstverständlich. Wer braucht da schon eine rechtliche Grundlage wie die der eingetragenen Lebenspartnerschaft? Moment - gibt es die überhaupt für Mann und Frau? Welche Vorteile haben Eintragungen und welche Nachteile können entstehen?

Ehe? Nein, danke! - Lebenspartnerschaften zwischen Mann und Frau

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Dokumentation einer eheähnlichen Beziehung bei einer staatlichen Stelle. In Deutschland gibt es sie seit 2001, wobei sie gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist. Für sie ist die Eintragung die einzige Option, ihrer Beziehung eine rechtliche Grundlage zu geben.

  • Eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau gibt es nur im weiten Sinne. Obgleich es sich um eine Lebenspartnerschaft handelt, nennt sich die Eintragung behördlich nicht Lebenspartnerschaft: Die offizielle Rede ist von einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", seit 2005 auch von einer Bedarfsgemeinschaft. Für Letztere ist das Geschlecht der Partner irrelevant, ebenso die sexuelle Orientierung und die Anzahl einzutragender Partner. 
  • Die Beweggründe für die Eintragung sind ähnliche wie bei einer Lebenspartnerschaft: Es geht den Beteiligten hier um Rechte, Pflichten und Sicherheiten.
  • Die Partner kommen privat überein, dass sie die Verantwortungsgemeinschaft der Rechte wegen staatlich dokumentieren lassen möchten. Grundlage für die Eintragung ist ein Zusammenleben von mehr als einem Jahr.

Wieso sollte man? Reicht Liebe nicht einfach aus? Nein, dem Staat reicht sie nicht!

Das ist mein gutes Recht - Vorteile eingetragener Lebensgemeinschaften

Wer in einer Beziehung lebt, sorgt für den anderen. Unter Umständen kann das aber schwierig werden.

  • Partner ohne jede Art der eingetragenen Gemeinschaft haben offiziell keine Verantwortung füreinander. Das klingt für viele Ohren nach Freiheit. In bestimmten Situationen kann es jedoch zum Problem werden.
  • Bei Krankheit, Unfall oder gar Tod hat der hinterbliebene Partner nichts zu melden, wenn die Lebenspartnerschaft staatlich nicht als Verantwortungsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Beziehung oder Bedarfsgemeinschaft eingetragen wurde.
  • Liegt der eine Partner beispielsweise im Koma, darf der zweite Partner nicht über etwaige Maßnahmen mitentscheiden. Genauso wenig darf der Arzt überhaupt Informationen an ihn weitergeben.
  • So wie die Partner einer nicht eingetragenen Beziehung keine Mitbestimmungsrechte in lebensrelevanten Angelegenheiten haben, so haben sie nach einer Trennung auch keinen Anspruch auf unterhaltsähnliche Unterstützungen. Bis 2008 gingen auch Lebenspartner einer eingetragenen Beziehung hier leer aus. Mittlerweile besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen nach einer Trennung.
  • Im besagten Jahr stellte der Bundesgerichtshof eine Unterprivilegierung der eingetragenen heterosexuellen Verantwortungsgemeinschaft gegenüber der homosexuellen Lebensgemeinschaft fest. Unterhaltsähnliche Zahlungen nach der Trennung sind für eingetragene Partner seither möglich, wobei Geschlecht und sexuelle Ausrichtung hierfür keinerlei Rolle mehr spielen.

Das hört sich gar nicht schlecht an? Stimmt, aber die Verantwortung füreinander nimmt dem Staat die Verantwortung für den Einzelnen - für viele eine große Ungerechtigkeit und Grund, sich nicht eintragen zu lassen.

Verantwortung übernehmen - dem Staat die Verantwortung nehmen?!

Wer in einer eheähnlichen Partnerschaft eingetragen ist, der versichert damit, die Verantwortung für den anderen zu tragen - nicht zuletzt die Versorgungsverantwortung.

  • Arbeitet ein eingetragener Partner nicht, dann hat er keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen, solange sein Lebenspartner Geld verdient. Für den Staat ist das eine große Entlastung. Für eine Partnerschaft mit Kind dagegen kann das äußerst ungünstig werden.
  • Steuerrechtlich lohnt sich die Eintragung ebenso wenig - Vorteile haben die Partner hier anders als bei der Ehe nicht. Viele Gegner der Gemeinschaft behaupten daher, eingetragene Partnerschaften brächten einem alle Nachteile einer Ehe, wohingegen alle Vorzüge selbiger verwehrt blieben.
  • Der Vorteil der Mitbestimmung im Krankheitsfall und der noch aktuellere des Unterhaltsanspruchs sind für die meisten Partnerschaften nicht überzeugend genug. Beides ließe sich auch ohne Eintragung absichern - beispielsweise per notariell beglaubigten Vertrag, Patientenverfügung und Pflegevollmacht, um nur einige Möglichkeiten zu nennen.

Nichtsdestotrotz kristallisiert sich heraus, dass die eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau weder Fleisch noch Fisch ist - daher zumindest nichts für Ganz-oder-gar-nicht-Charaktere.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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