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Einladung für ein Visum - so gelingt der längere Verwandtenbesuch

Vorsicht, das Visum kann teuer werden.
Vorsicht, das Visum kann teuer werden. © Florentine / Pixelio
Wer Verwandte im Ausland hat, möchte diese sicher gerne besuchen oder von diesen Besuch erhalten. Oft ist dafür ein Visum notwendig und für den Besuch ist eine Einladung notwendig. Bei der Einladung müssen Sie vorsichtig sein.

So geht es ohne Einladung

  • Angehörige, die in Schengenstaaten leben und in andere Staaten, die das Schengenabkommen unterzeichnet haben, reisen wollen, ist kein Visum notwendig. Genaueres erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, sofern Sie Besuch bekommen möchten, bzw. auf den entsprechenden Seiten des Landes in dem Sie einen Besuch abhalten wollen.
  • In der Regel sind solche Besuche auch über ein Touristenvisum möglich, besonders im Rahmen von organisierten Gruppenreisen. In dem Fall brauchen Sie keine Einladung und der Aufenthalt ist meist auf wenige Tage bis Wochen begrenzt.

Visum für Besuche

Auch hier kommt es darauf an, ob Sie jemanden im Ausland besuchen möchten, oder ob Sie Besuch aus dem Ausland empfangen wollen.

  • In den meisten Staaten ist es so, dass der Nachweis des Zwecks des Besuchs erbracht werden muss. Für diesen Nachweis kann ein formloser Brief mit einer Einladung reichen, in manchen Staaten muss die Einladung aber auch beim zuständigen Ausländeramt des Gastlandes beglaubigt werden.
  • Ganz wichtig ist, dass der Eingeladene nachweisen kann, dass er auch im Falle der Krankheit für die Kosten des Aufenthalts sorgen kann. Er muss beweisen können, dass er für Kost, Logis, Rückreise und Krankheitsfall aufkommen kann. Das kann über entsprechende Versicherungen bzw. über Bargeld erfolgen. Auch ein Rückreiseticket ist meist notwendig.
  • Wenn Sie jemanden einladen und dieser kann diesen Nachweis nicht erbringen, müssen Sie dafür bürgen. Für den Krankheitsfall ist eine Krankenversicherung vorzuweisen, die in den Schengenstaaten gültig ist. Diese Versicherung können Sie für den Gast abschließen.
  • Umgekehrt kann Ihr Gastgeber Sie einladen und die entsprechenden Nachweise für Sie stellen, wenn Sie ins Ausland reisen wollen. Sie stellen dann den Antrag auf ein Visum beim Konsulat des Landes, in das Sie reisen möchten, und legen die Belege, die der Gastgeber besorgt hat, bei.

Bei Reisen ins Ausland sind also meist zwei Behörden zuständig. Das Konsulat des Gastlandes, bei dem der Einreisende das Visum beantragt und die Ausländerbehörde des Reiselandes, bei dem der Gastgeber die Nachweise erbringen muss.

Bei der Einladung für das Visum beachten

  • Die einfache Einladung alleine kann nur dem Nachweis des Reisezwecks dienen. Mit dieser gehen Sie keine Verpflichtung ein. Aber auch diese Einladung ist meist für das Visum notwendig.
  • Kann Ihr Gast die Nachweise, dass er für die Kosten aufkommt, nicht erbringen, müssen Sie beim Ausländeramt Ihres Wohnortes eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dafür bekommen Sie dort ein Formular, Ihre Unterschrift muss dort auch beglaubigt werden.
  • Anders als bei der reinen Einladung sind Sie nun in der Pflicht für die Unterkunft, die Ernährung, Kleidung und die Rückreise aufzukommen. In diesem Rahmen wird auch Ihre Bonität geprüft. Sie müssen nicht nur bereit sein die Kosten zu tragen, Sie müssen auch in der Lage sein diese zu übernehmen.
  • Hat der Gast keine Krankenversicherung, die im Bereich der Schengenstaaten gültig ist und eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweist, müssen Sie oder er eine entsprechende Versicherung abschließen und nachweisen.

Gehen Sie die Verpflichtung nicht leichtfertig ein, diese ist mehr als eine übliche Einladung für einen Besuch. Sie haften in dem Fall zum Beispiel auch für eine teure Rückreise, wenn der Inhaber des Visums das Rückflugticket verfallen lässt. Auch können die Kosten für eine notwendig werdende Pflege oft die Deckung der Krankenversicherung übersteigen. Sie müssen dafür aufkommen.

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