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Einzelabnahme beim TÜV - Kosten richtig berechnen

Inhaltsverzeichnis

Berechnen Sie die Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme.
Berechnen Sie die Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme.
Neben festen Kriterien muss der TÜV jede Veränderung am Fahrzeug genehmigen. Alle Kosten für Einzelabnahmen berechnen Sie nach Vorschrift und Prüfaufwand richtig.

Was Sie benötigen

  • Prüfkatalog
  • Gebührenliste DEKRA

Richtige Berechnung für die Einzelabnahme beim TÜV

In den einzelnen Bundesländern gelten für die TÜV-Kosten verschiedene Kataloge. Auch erheben TÜV und DEKRA Kosten für die Einzelabnahme nach eigenen Leistungstabellen. Durchschnittlich kostet eine Hauptuntersuchung ca. 60 €.

  • Die AU ist eine wiederkehrende Pflichtuntersuchung. Hierfür schwanken die TÜV-Kosten zwischen 50 und 150 €. Dabei gilt: je jünger das Fahrzeug, je verkehrstüchtiger das entsprechende Tuning, desto günstiger fällt die Einzelabnahme finanziell aus. Die Abgasuntersuchung darf nicht länger als 4 Wochen vor der Hauptuntersuchung vorgenommen sein.
  • Manche Werkstätten berechnen bei der Einzelabnahme Gestellungskosten für ihre Prüfmittel (Bremsenprüfstand, Hebebühne, Messgeräte usw.) als zusätzliche TÜV-Kosten.

 Gesetzliche Vorschriften für zusätzliche Prüfungen - Kosten

  • Bei "Eintragungen nach § 19(2) StVO" lassen Sie Veränderungen mit gültigem Teilegutachten vom TÜV abnehmen. Auch Teile mit einer EG-BE oder ABE müssen Sie dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen. Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €. Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung.
  • Sonderausstattungen bei Fahrwerk und Reifen erscheinen auf Ihrer Einzelabnahme-Rechnung unter "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. §  21 StVZO". Die TÜV-Kosten hierfür liegen nicht unter 65 €. Sonderprüfungen, Beschaffung spezieller Gutachten und anderer Extraaufwand kommen als weitere Kostenfaktoren hinzu.
  • Am sichersten erfahren Sie die einzelnen TÜV-Kosten von Ihrer zuständigen Prüfstelle. Sinnvoll ist es, alle geplanten Einzelabnahmen vor dem Termin zu kennen.

Das wird auf keinen Fall eingetragen

  • Eine Unterbodenbeleuchtung ist in Deutschland nicht erlaubt, ebenso alle farblichen Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung.
  • Ein hydraulisches Fahrwerk, wie es sogenannte "Lowrider" besitzen, ist in Deutschland ebenfalls nicht innerhalb der StVO gestattet.

Viele Einzelabnahmen sind für mehrere Umbauten gleich. TÜV-Kosten können Sie mit sorgfältiger Planung und bei rechtzeitiger Abfrage bereits vorher richtig berechnen.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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