Alle Kategorien
Suche

Elternzeit für Zwillinge - Betreuung richtig beantragen

Zwillinge: Elternzeit beantragen leicht gemacht.
Zwillinge: Elternzeit beantragen leicht gemacht.
Sie erwarten Zwillinge und möchten die Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen? Bei Zwillingen haben Sie längere Schutzzeiten im Mutterschutz. Lesen Sie hier, wie Sie die Betreuung (Elternzeit) richtig beantragen.

Elternzeit und Mutterschutz bei Mehrlingsgeburten

Die Elternzeit schließt sich an den Mutterschutz an. Es ist die Zeit, wenn Sie erlaubt von Ihrer Arbeitsstelle für die Betreuung Ihrer Kinder fernbleiben.

  • Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz für den von Ihnen gewählten Zeitraum erhalten. Natürlich kann er Ihre Stelle während Ihrer Abwesenheit neu besetzen.
  • Hingegen Einlingsgeburten können Sie bei Zwillingen bis zu 5 Jahre Elternzeit beantragen. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und dauert bei Zwillingsgeburten bis 12 Wochen nach der Geburt.
  • Während der Zeit des Mutterschutzes erhalten Sie weiter Ihr volles Gehalt, sofern Sie in der Schwangerschaft berufstätig waren. Ihre Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag, den Rest hat Ihr Arbeitgeber zu zahlen.
  • Der Frauenarzt füllt 6 Wochen vor Geburt einen Antrag aus, mit dem Sie bei Ihrer Krankenkasse Ihr Mutterschutzgeld beantragen.
  • Nach der Geburt stellt Ihnen bei Zwillingsgeburten das Standesamt ein Dokument "Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe" aus. Mit diesem Dokument leistet die Krankenkasse die weiteren 12 Wochen einen Teil des Mutterschutzgeldes.

Zwillinge und ihre Betreuungszeit

Die reguläre Elternzeit beträgt 12 Monate. Es ist möglich, dass Ihr Ehepartner ebenfalls einen Teil der Elternzeit zu Hause bleibt. Dann sind es maximal 14 Monate Elternzeit.

  • Während dieser Zeit bekommen Sie von Ihrer zuständigen Elterngeldstelle ab 1.1.2011 65 % Ihres ehemaligen Nettogehalts. Allerdings nur für die ersten 12 Lebensmonate. Bleibt nur ein Elternteil zu Hause, wird das Elterngeld auf das Mutterschutzgeld angerechnet! Bei Zwillingen erhalten Sie für das zweite Kind noch ein Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich.
  • Das Elterngeld können Sie bei der Elterngeldstelle erst nach der Geburt mit den Geburtsurkunden beantragen. Bei Zwillingen erhalten Sie für das zweite Kind noch ein Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich. Das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Nach den Geburten bleibt Ihnen nur wenig Zeit für Behördengänge. Den Antrag finden Sie auch im Internet.
  • Bei Ihrem Arbeitgeber sollten Sie schriftlich bis 6 Wochen nach der Geburt die Dauer Ihrer Elternzeit beantragen.

Vergessen Sie nicht neben Mutterschutz und Elterngeld nach der Geburt auch das Ihnen zuständige Kindergeld zu beantragen. Auch hier gilt: Bereiten Sie alles vorab schon so weit wie möglich vor!

Teilen: