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Ersatzausweis - so wird er beantragt

Auf Ihren Personalausweis sollten Sie immer gut aufpassen.
Auf Ihren Personalausweis sollten Sie immer gut aufpassen.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Das ist ziemlich ärgerlich, und hinzu kommt noch, dass Sie ihn dringend brauchen. Jetzt heißt es: Beantragen Sie einen Ersatzausweis.

Was Sie benötigen:

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
  • (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Was der Ersatzausweis bedeutet

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, werden Sie eventuell einen Ersatzausweis benötigen, falls ein konkreter Anlass vorliegt.

  • Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder nur vergessen, auf das Datum zu schauen? Nun ist er abgelaufen? Um einen vorläufigen Ausweis zu beantragen, kann es diverse Gründe geben. Vielleicht möchten Sie in Urlaub fahren oder Sie müssen ihn bei einem Amt vorlegen.
  • Der Ersatzausweis ist nichts anderes als ein Ersatzpapier, damit Sie für einen gewissen Zeitraum Ihrer Ausweispflicht nachkommen können. Dieser ist maximal drei Monate gültig.
  • Haben Sie allerdings vor, ins Ausland zu reisen, empfehlen die Ämter, dass Sie einen Reisepass beantragen. Denn ein Ersatzausweis reicht für andere Länder nicht aus. Mit dem vorläufigen Personalausweis kommen Sie nur in einigen EU-Ländern weiter.
  • Um einen vorläufigen Ausweis beantragen zu können, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und beim jeweiligen Amt persönlich vorsprechen. Sie können die Beantragung nicht übertragen, denn der Ausweisbewerber muss anwesend sein. Dies gilt auch für Minderjährige.

So beantragen Sie den Ausweis

Es gibt nicht allzu viele Unterlagen, die Sie für die Beantragung eines Ersatzausweises vorlegen müssen.

  • Falls vorhanden, nehmen Sie entweder den Reisepass oder den alten Personalausweis mit. Auch der Kinderausweis kann vorgelegt werden.
  • Haben Sie alles nicht mehr, sollten Sie in irgendeiner Weise dem Amt belegen, dass es Sie gibt. Das kann das Familienbuch sein sowie die Ehe- oder Geburtsurkunde.
  • Natürlich ist auch ein aktuelles Lichtbild wichtig. Dieses Bild muss biometriefähig sein. Was das bedeutet, können Sie anhand der Fotomustertafel der Bundesdruckerei erkennen. Auch für den Ersatzausweis wird das biometrische Lichtbild verwendet.
  • Tragen Sie eine Kopfbedeckung, benötigen Sie bei der ersten Beantragung eine Erklärung der Religionsgemeinschaft, die vorschreibt, dass Sie diese Bedeckung tragen müssen.

Die Vorgehensweise ist keine Willkür der Ämter, sondern im Personalausweisgesetz nachzulesen. Sie erhalten, falls alles vorhanden ist, sofort Ihren vorläufigen Personalausweis, der zurzeit zehn Euro kostet. (Stand: Februar 2014)

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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