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Erweiterter Realschulabschluss - so erhalten Sie ihn

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Den Realschulabschluss erweitern
Den Realschulabschluss erweitern
Ein erweiterter Realschulabschluss wird von vielen Schülern angestrebt, da dieser den weiteren schulischen und beruflichen Weg entscheidend positiv vorbestimmen kann. Zu erwerben ist er deutschlandweit. Allerdings kann es, je nach Bundesland, leichte Abweichungen der exakten Vorgaben geben.

Der Realschulabschluss in verschiedenen Bundesländern

Realschulen als eigenständige Schulform existieren in manchen Bundesländern nicht mehr. Einen mittleren Bildungsabschluss, der je nach Bundesland Realschulabschluss oder Sekundarabschluss I genannt wird, können Schüler jedoch nach wie vor in allen Bundesländern erwerben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt dieser Abschluss zum Wechsel auf ein Gymnasium oder eine Fachoberschule, um dort das Abitur abzulegen. Dafür ist in der Regel ein bestimmter Notendurchschnitt gefordert. Ist dieser erreicht oder sind die Noten besser als der geforderte Durchschnitt, erhalten Sie den sogenannten erweiterten Realschulabschluss. In manchen Bundesländern wird dieser auch erweiterter Sekundarabschluss I, qualifizierender Realschulabschluss oder Realschulabschluss mit Qualifikationsvermerk genannt.

Hier wird also zwischen dem normalen Sekundarabschluss I, bzw. Realschulabschluss, und dem erweiterten Abschluss, der einen guten Notendurchschnitt voraussetzt, unterschieden.

Wie erhalte ich den erweiterten Realschulabschluss?

Die erste Voraussetzung, um den erweiterten Realschulabschluss zu erhalten, ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse. Damit ist der sogenannte Sekundarabschluss I erworben.

Um anstelle des so erworbenen allgemeinen Realschulabschlusses den erweiterten Realschulabschluss zu erhalten, und so in die gymnasiale Oberstufe gehen zu können, um das Abitur zu machen, ist ein bestimmter Notendurchschnitt notwendig.

Dieser muss sowohl für alle Pflicht- und Wahlfächer als auch bei den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch eine 3,0 oder besser sein. Es ist allerdings nicht möglich, beispielsweise eine 4 in Deutsch durch eine 1 in Mathe auszugleichen und so den Notendurchschnitt zu verbessern.

Im Gegensatz zu Realschulen und Gesamtschulen erwerben Sie den erweiterten Realschulabschluss am Gymnasium bereits mit der Versetzung in die elfte Klasse.

Kann der Abschluss nachgeholt werden?

Den erweiterten Realschulabschluss können Sie auch nachholen.

So können Sie beispielsweise neben Ihrer Ausbildung oder Ihrem Beruf eine Abendrealschule besuchen. Für die Ausbildung und zugleich für einen guten Schulabschluss zu lernen kann zwar anstrengend sein, ist aber grundsätzlich möglich.

Außerdem ist es möglich, den erweiterten Realschulabschluss durch den Besuch einer Berufsfachschule zu erwerben. Wenn Sie nach Ihrem Hauptschulabschluss eine zweijährige Berufsfachschule besuchen, können Sie den Sekundarabschluss I, bei entsprechendem Notendurchschnitt auch den erweiterten Realschulabschluss, erhalten.

Auch wenn Sie zunächst auf die Haupt- bzw. Mittelschule gehen, können Sie den erweiterten Realschulabschluss machen. Dazu müssen Sie nach der neunten Klasse einen bestimmten Notendurchschnitt haben, der Sie dazu berechtigt, von der Hauptschule auf die Realschule bzw. auf den Zweig für den mittleren Bildungsabschluss zu wechseln.

Wenn Sie dann im Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses den erforderlichen Notendurchschnitt haben, haben Sie den erweiterten Realschulabschluss in der Tasche und bekommen das entsprechende Zeugnis.

Haben Sie die zehnte Klasse an der Realschule absolviert, aber den erforderlichen Notendurchschnitt für den erweiterten Abschluss nicht erreicht, können Sie möglicherweise das Schuljahr wiederholen, um so den gewünschten Abschluss nachzuholen. Fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Schule nach, ob das möglich ist.

helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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