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Fahrrad mit Benzin-Hilfsmotor kaufen - Hinweise

Fahrräder mit Hilfsmotor erleichtern die Fortbewegung.
Fahrräder mit Hilfsmotor erleichtern die Fortbewegung.
Ein Fahrrad, das nicht nur mit Muskelkraft, sondern unterstützend mit einem Hilfsmotor (Elektro oder Benzin) vorangetrieben wird, gilt hierzulande als Mofa und muss deshalb besonderen Kriterien entsprechen. Achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Ihr Rad straßenverkehrstauglich ist.

Fahrräder mit Hilfsmotor gehören zur Klasse der sogenannten Leichtmofas, die dank einer Ausnahmeverordnung am Straßenverkehr teilnehmen können.

Fahrrad ohne Muskelkraft - Kriterien für den Betrieb

  • Der Hubraum darf nicht größer als 30 ccm sein und die Leistung darf 0,5 kW nicht überschreiten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Außerdem darf das Fahrrad inklusive Benzinmotor nicht schwerer als 30 kg sein.
  • Ein Tachometer muss installiert sein, außerdem müssen Licht-, Schall- und Bremsanlage entsprechend der Ausnahmeverordnung funktionieren. 
  • Leichtmofas benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis für die Benutzung im Straßenverkehr.
  • Wer nach dem 31. März 1965 geboren wurde, benötigt zum Führen eines solchen Rads wenigstens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein jedweder Art.

Woran Sie beim Kauf des Rads mit Benzin-Hilfsmotor denken sollten

  • Der Preisrahmen kennt nach oben kaum Grenzen. Für bis zu 1000 Euro erhalten Sie gute gebrauchte Fahrräder mit Benzin-Hilfsmotor. Für ein neues Fahrrad müssen Sie entsprechend mehr investieren.
  • Denken Sie bei der Auswahl schon daran, wer das Fahrrad am meisten bewegen wird. Senioren bevorzugen tiefe Einstiege, während Jugendliche vor allem nach gestalterischen Gesichtspunkten auswählen und es eher modern und schnittig mögen.
  • Welches Gewicht wollen bzw. müssen Sie auf dem Rad transportieren? Unabhängig vom Körpergewicht dürfen in der Regel nur bis 120 kg transportiert werden.
  • Welche Strecken wollen Sie bewältigen? Sind Benzinverbrauch und Tankfüllung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt?
  • Kaufen Sie kein Fahrrad, welches nachträglich mit einem Motor ausgestattet wurde, sofern es sich dabei nicht um ein zulässiges Erweiterungskit handelt. Sie brauchen eine gültige Betriebserlaubnis, um sich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, für Eigenbauten ist die in der Regel nicht vorhanden.

Für das Fahren auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor wurde die Helmpflicht ausgesetzt, Sie benötigen also keinen Helm.

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