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Fahrtkosten mit Pkw berechnen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Mit der Arbeit im Zusammenhang stehende Fahrtkosten werden erstattet.
Mit der Arbeit im Zusammenhang stehende Fahrtkosten werden erstattet.
Möchten Sie Fahrten mit dem eigenen Pkw Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen oder gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen, müssen Sie die angefallenen Fahrtkosten berechnen. Für die Ermittlung erstattungsfähiger Fahrtkosten haben Sie mit der Entfernungspauschale, Kilometerpauschale oder genauen Kostenabrechnung mehrere Möglichkeiten.

Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen in einem bestimmten Rahmen, Fahrtkosten als Werbungskosten geltend zu machen. Dazu müssen Sie in Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen. Das Erzielen von Einnahmen beschränkt sich dabei nicht auf nicht selbstständige Arbeit. Anrechenbar sind auch Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Verpachtung/Vermietung. Als Selbstständige haben Sie die Möglichkeit, Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Fahrtkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen

  • Auch Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in bestimmten Grenzen Kosten steuerfrei erstatten. Als Arbeitnehmer haben Sie die Alternative, Ihre Fahrtkosten als Werbungskosten geltend zu machen, soweit Sie diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit betreffen.
  • Für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie die Entfernungspauschale nutzen. Im Rahmen einer doppelten Haushaltführung, teilweise und generell bei Dienstreisen, dürfen Sie auch als Ansatz die Kilometerpauschale oder die tatsächlichen Fahrtkosten wählen.
  • Fahrtkosten, die Ihnen bei der Berufsausübung als Selbstständige oder Freiberufler entstehen, oder im Rahmen einer bestimmten unternehmerischen Tätigkeit auftreten, sind im Allgemeinen Betriebsausgaben.

Entfernungspauschale für Berechnung von Kosten für Fahrten zur Arbeit

  • Wenn Sie die Fahrtkosten für Ihren täglichen Weg zur Arbeit einfach abrechnen möchten, können Sie das mit der Entfernungspauschale tun. Die Entfernungspauschale wird Ihnen als Arbeitnehmer Ihren Werbungskosten zugerechnet.
  • Sie beträgt seit mehreren Jahren 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Beim Berechnen der Kosten darf sie ab dem ersten Kilometer angesetzt werden.
  • Auch wenn Sie nicht mit dem Pkw zur Arbeit fahren, können Sie die Kosten für jedes andere benutzte Verkehrsmittel geltend machen. Die Fahrt zur Arbeit als Mitfahrer oder mit dem Fahrrad ist ebenso eingeschlossen. Auch als Fußgänger steht Ihnen die Pauschale zu. 

Kosten für Pkw-Benutzung berechnen

  1. Für das Berechnen Ihrer Fahrkosten benötigen Sie die Anzahl der Kilometer vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte. Sie müssen die Tage, an denen Sie mit dem Pkw unterwegs waren, wissen.
  2. Multiplizieren Sie die Tageskilometer (zweifache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte) mit den Nutzungstagen und der Pauschale 0,30 Euro.
  3. Als Ergebnis erhalten Sie Fahrtkosten, die Sie bis zu einer Höhe von 4.500 Euro als Werbungskosten geltend machen können.

Wenn Sie zur Arbeit fahren (oder auch mit dem Flugzeug fliegen) und dafür die genauen Kostenbelege besitzen, erhalten Sie diese Kosten in unbegrenzter Höhe erstattet.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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