Alle Kategorien
Suche

Finanzielle Unterstützung für Schwangere in der Ausbildung beantragen

Schwangere brauchen Unterstützung.
Schwangere brauchen Unterstützung.
Wenn Sie noch in der Ausbildung stecken, ist nicht immer alles leicht. Daher ist es oft hilfreich, wenn Sie finanzielle Unterstützung für Schwangere bekommen.

 Wie Sie finanzielle Unterstützung bekommen können

  • Wenn Sie noch recht jung sind und sehr früh ein Kind erwarten, haben Sie vor allem während der Ausbildung oftmals erhebliche Zweifel, ob Sie die ganze Last überhaupt tragen können. Wahrscheinlich hatten Sie zunächst andere Pläne, beispielsweise eine gute Berufsausbildung, dann gutes Geld verdienen, und erst später eine Familie gründen.
  • Aber manchmal kommt es eben ganz anders, als Sie sich das gedacht haben, und dann fragen Sie sich vielleicht, ob Sie sogar beides stemmen können. Doch es gibt finanzielle Unterstützung gerade auch für Schwangere, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Für Schwangere gibt es Hilfen

  • Zunächst einmal haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz während der gesamten Schwangerschaft plus vier Monate nach der Geburt Ihres Kindes. Also ist schon einmal die Fortführung Ihrer Ausbildung gesichert, bis Ihr Kind auf Babynahrung umgestellt ist. Wenn das Kind erst einmal da ist, werden Sie sich wundern, wie gerne Oma und Opa Ihres Kindes hilfreich zur Seite stehen werden.
  • Zudem haben Sie nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes und § 27b der Handwerksordnung die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zu verlängern oder die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ihr Arzt kann Ihnen bei Schwierigkeiten während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot attestieren, wobei der Arbeitgeber auch während des Verbotes Ihre Ausbildungsvergütung weiter zahlen muss.
  • Finanziell stehen Ihnen nach § 13 des Mutterschutzgesetzes während des Mutterschutzes Mutterschutzgeld in Höhe des Durchschnitts der letzten drei Monate der Nettoausbildungsvergütung zu. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei auf Antrag 403,- Euro pro Monat. Dazu kommen noch die Leistungen zur Berufsausbildungsbeihilfe, wobei die Fahrtkosten allerdings nicht übernommen werden.
  • Haben Sie dennoch ein zu geringes Einkommen, so stehen Ihnen nach § 23 des Zweiten Sozialgesetzbuches “einmalige Leistungen“ als Pauschalbeträge für Umstandskleidung und Erstausstattung des Babys zu. Sie sehen also, dass Sie auch finanzielle Unterstützung für Schwangere bekommen können, sodass Sie sich in Ruhe auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten können.
Teilen: