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Förderverein - die Gründung gelingt so

Fördervereine verfolgen gemeinnützige Ziele.
Fördervereine verfolgen gemeinnützige Ziele.
Sie verfolgen eine lobenswerte Absicht. Aber auch die Gründung eines Fördervereins willl organisiert und zielgerichtet geplant werden. Um das richtige Fundament zu bauen, sollten Sie die Startbedingungen kennen.

Ein Förderverein beinhaltet die Absicht, mit ideellen Zielen tätig zu werden. Dann verfolgen Sie keine wirtschaftlichen Interessen. Sobald Sie solche zum Ziel haben, gestaltet sich die Gründung und Führung des Vereins wesentlich schwieriger.

Zur Gründung brauchen Sie sieben Gleichgesinnte

  • Lesen Sie für Detailfragen §§ 55 ff., Bürgerliches Gesetzbuch.
  • Sie benötigen zur Gründung mindestens sieben Mitglieder. Achten Sie darauf, dass diese Personen Ihre Ziele teilen und möglichst bereit sind, sich dafür zu engagieren. Viele Vereine scheitern, weil die anfallenden Arbeiten sich mehr oder weniger auf eine Person konzentrieren.
  • Sie müssen dem Verein eine Satzung geben. Berufen Sie dazu eine Versammlung ein, zu der Sie alle interessierten Personen einladen. In dieser Versammlung beschließen Sie die Gründung des Vereins und die Satzung. Ferner wählen Sie den Vorstand. Orientieren Sie sich dazu an einer Mustersatzung oder lassen Sie sich in der Gestaltung beraten.
  • Dazu müssen Sie wissen, dass Sie den Verein zur Eintragung ins Vereinsregister unter Vorlage der Satzung anmelden müssen. Die Anmeldung kann nur über einen Notar erfolgen. Möchten Sie die Satzung später ändern, bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung und der Notar muss erneut für Sie gebührenpflichtig tätig werden.

Ein Förderverein sollte gemeinnützig sein

  • Ganz wichtig ist, dass Sie die Satzung und Tätigkeit des Fördervereins so ausgestalten, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt. Sie sind dann gemeinnützig tätig, wenn Sie ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen. Gemeinnützige Vereine sind steuerbefreit oder zumindest steuerbegünstigt.
  • Je nachdem, was Sie fördern möchten, können Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen. Beispielsweise fördern die Krankenkassen und ihre Verbände Selbsthilfegruppen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten oder die Früherkennung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel setzen (§ 29 SGB IX).
  • Ferner sollten Sie sich mit den Gegebenheiten des Social Marketing, Fund Raising und Sponsoring vertraut machen.
  • Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich klar werden, nach welchen Richtlinien und Vorgaben Sie wen oder was fördern möchten. Ihnen muss klar sein, dass Sie gleiche Sachverhalte gleichermaßen fördern müssen und es Probleme aufwerfen kann, wenn Sie bestimmte Person bevorzugen oder begünstigen.

Alle Angaben: Stand Oktober 2012

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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