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Formular für Bewirtungsbeleg - so erstellen Sie es selbst

Inhaltsverzeichnis

Erstellen Sie als Wirt ein Formular für Geschäftsleute, die einen Bewirtungsbeleg benötigen.
Erstellen Sie als Wirt ein Formular für Geschäftsleute, die einen Bewirtungsbeleg benötigen.
Wer öfter Bewirtungsbelege benötigt, sollte sich hierfür in wenigen Minuten mit Excel ein Formular erstellen. So können Sie immer wieder Belege ausstellen und müssen nur wenige Informationen ergänzen.

Was Sie benötigen

  • Computer
  • Excel

So erstellen Sie sich ein Formular für den Bewirtungsbeleg

Sie können sich einen Vordruck als Beleg am Computer erstellen, wenn Sie das Programm Excel haben. Bei den meisten Computern ist Excel schon vorinstalliert.

  1. Legen Sie ein neues Dokument an und speichern Sie es unter der Bezeichnung „Formular Bewirtungsbeleg“ ab.
  2. Dann fügen Sie die Überschrift „Bewirtungsbeleg“ ein.
  3. Sie müssen danach eine Zeile jeweils für den Anlass, den Ort und das Datum der Bewirtung einfügen.
  4. Nun müssen die bewirteten Personen eingefügt werden können.
  5. Als nächster Punkt müssen Getränke und Speisen einzeln aufgeführt werden können.
  6. Der Beleg muss die Rechnungsnummer, die Umsatzsteuer-ID und die Steuernummer des jeweiligen Restaurants vorweisen.
  7. Beachten Sie, dass jede Person, die mehr als 100 Euro bezahlt hat, benannt werden muss. Auch der Einladende ist namentlich zu benennen.
  8. Der Gesamtpreis, der bei der Bewirtung angefallen ist, ist besonders deutlich hervorzuheben.

Wissenswertes über den Bewirtungsbeleg

  • Viele Berufstätige müssen bei Geschäftsessen Bewirtungskosten tragen. Wer hierzu einen ausreichenden geschäftlichen Hintergrund belegen kann, kann Geld sparen. Hierzu benötigen Sie ein Formular, das Sie Geschäftsleuten auf Reisen aushändigen können.
  • Leider wissen die wenigsten, was ein Bewirtungsbeleg enthalten muss, um von dem zuständigen Finanzamt akzeptiert zu werden.
  • Beachten Sie, dass der Beleg oft auch unter dem Begriff Bewirtungskostenbeleg geläufig ist.
  • Beachten Sie weiter, dass der Bewirtungsbeleg unterschrieben werden muss und dann größtenteils als Betriebsausgabe gebucht werden kann. Unternehmer und Selbstständige sollten wissen, dass sie die Umsatzsteuer vollumfänglich als Vorsteuer geltend machen können, jedoch nur 70 % des Nettopreises als Betriebsausgabe.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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