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Führerschein als Ausweisdokument - Hinweise

In manchen Situationen wird ein Pass gefordert.
In manchen Situationen wird ein Pass gefordert.
Check-in am Flughafen, Alterskontrolle an der Supermarkt- oder an der Kinokasse - bei diesen Gelegenheiten werden Sie ein Ausweisdokument benötigen. Zwar stellt auch der Führerschein ein amtliches Dokument dar, jedoch reicht er nicht in jedem Fall als Identitätsnachweis aus.

Auch das Dokument der Fahrerlaubnis stellt im formellen Sinne einen "amtlichen Lichtbildausweis" dar, da es von einer Behörde ausgestellt wurde, ein Lichtbild und wichtige Daten zum Identitätsnachweis enthält. Nicht überall reicht es jedoch als Ausweisdokument aus.

Wo der Führerschein als Ausweisdokument nicht ausreicht

  • Gem. § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) sind Sie als Deutscher oder Deutsche grundsätzlich verpflichtet, ab dem Alter von 16 Jahren einen Ausweis zu besitzen. Will eine Behörde - bzw. der Polizist auf der Straße - Ihre Identität feststellen, dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Ausweis vorzuzeigen. 
  • Hierbei wird es nicht genügen, wenn Sie nur mit dem Führerschein wedeln. Denn nur der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis stellen Ausweise im Sinne des Personalausweisgesetzes dar, s. § 2 Abs. 1 PAuswG.
  • Anders als auf dem Fahrerlaubnisdokument ist auf dem Personalausweis auch die jeweilige Adresse des Ausweisinhabers verzeichnet, die bei der Identitätsfeststellung wichtig sein kann. Auch der Reisepass enthält im Übrigen keine Adressangabe.
  • Auch beim Check-in oder Boarding werden Sie - wenn nach einem Ausweisdokument gefragt wird - nur mit dem Führerschein in der Regel nicht weiterkommen. Hier ist Personalausweis oder auch Reisepass gefragt.

Das Alter mit dem Führerschein nachweisen

  • Andererseits gibt es durchaus Situationen, in denen nicht die vollständige Identitätsfeststellung anhand Name, Geburtsort, -datum und Adresse erforderlich sind, sondern beispielsweise lediglich die Feststellung des Alters. Dann kann auch ein Fahrerlaubnisdokument ausreichen.
  • Ob die Supermarktkassiererin oder der Kassierer am Kino den Führerschein als Ausweis bzw. Altersnachweis akzeptiert, hängt jedoch meist von den "Hausregeln" ab. Sich auf den Standpunkt zu stellen, dass auch das Dokument der Fahrerlaubnis als Altersnachweis genügen müsse, kann im Einzelfall wenig Zweck haben.

Auch ein Führerschein ist ein behördliches Dokument. Allerdings reicht er nicht überall aus, um die eigene Identität nachzuweisen.  

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