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Gasgrill auf dem Balkon? - Wissenswertes zum Grillen in Mietshäusern

Grillen muss verträglich sein.
Grillen muss verträglich sein.
Als Mieter sind Sie zwar Herr auf Ihrem Balkon. Beim Grillen fühlt sich mancher Nachbar aber gestört. Verwenden Sie einen Gasgrill, verbessern Sie Ihre Chance, dass es auch künftig mit dem Nachbarn klappt. Grillen ist jedenfalls ein Reizthema.

Grillen ist schon fast Bestandteil deutscher Kultur. Es muss ja nicht gleich der Schwenker sein. Auf Ihrem Balkon müssen Sie jedenfalls berücksichtigen, dass der Nachbar nicht selbst im Rauch gegrillt wird.

Was bestimmt Ihr Mietvertrag zum Balkon

  • Grillen ist immer wieder Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Am salomonischsten urteilte jedenfalls das Amtsgericht Wedding in Berlin (MM 90, 317). Gegen Grillen auf dem Balkon sei nichts einzuwenden, wenn keine Schäden angerichtet und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt würden. Bei anderen Gerichten reicht die Urteilsfindung vom völligen Verbot jeglichen Grillens bis hin zum dreimaligen Grillen in einem Monat. Ein Gewohnheitsrecht, das Grillen erlaubt, gibt es nicht.
  • Wenn Sie auf Ihrem Balkon grillen wollen, lesen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Ihr Vermieter hat das Recht, das Grillen auf dem Balkon zu verbieten. Haben Sie den Mietvertrag unterzeichnet, haben Sie auch dieses Verbot akzeptiert. Das Grillverbot gilt dann auch für einen Gasgrill, sofern dieser nicht als Ausnahme erlaubt ist.

Gasgrill vermindert Emissionen und erweitert Zumutbarkeitsgrenze

  • Ist Ihnen das Grillen nach dem Mietvertrag erlaubt, ist darauf zu achten, dass Rauch, Qualm und Gerüche nicht in des Nachbarn Wohnung dringen. Verwenden Sie einen Gasgrill, reduzieren Sie diese Emissionen zwar schon erheblich, dennoch müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.
  • Immerhin: Geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche sollen Nachbarn bei einer Grilldauer von bis zu sechs Stunden im Jahr nach einer mehr oder weniger übereinstimmenden Auffassung deutscher Gerichte akzeptieren müssen. Sie haben also keinen Freibrief zum Dauergrillen. Grund ist, dass Grillen hierzulande üblich ist und wesentlicher Bestandteil des Freizeit- und Genussverhaltens ist. 

Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme beachten

  • Gerade in diesem Bereich gilt das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme, und zwar auf allen Seiten. Sie müssen darauf Rücksicht nehmen, dass sich Nachbarn belästigt fühlen, Nachbarn müssen darauf Rücksicht nehmen, dass Grillen in einem gewissen Rahmen üblich ist.
  • Beachten Sie auch, dass das Grillen auch durch Lärm verschlimmert wird, wenn sich Gäste auf Ihrem Balkon aufhalten oder Sie die Lautstärke längere Zeit überziehen. Ab 22.00 Uhr gilt ohnehin die Nachtruhe. Vermeiden Sie eventuell Musik.

Grillen Sie mit Psychologie

  • Im Idealfall informieren Sie Ihre Nachbarn vorher und bitten um Verständnis. Sie erreichen damit mehr, als wenn Sie sich wie ein König auf Ihrem Balkon benehmen.
  • Bieten Sie dem Nachbarn vielleicht noch ein Stück Fleisch von Ihrem Grill an und begeistern Sie ihn für Ihre Grillkünste. Oft fühlen sich ältere Menschen betroffen, die insgeheim froh sind, wenn sie mitgenießen dürfen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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