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GdbR - Rechtsform

Eine GdbR lässt sich schnell und unkompliziert gründen.
Eine GdbR lässt sich schnell und unkompliziert gründen.
Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Rechtsform eine entscheidende Rolle. Diese regelt unter anderem die Voraussetzungen für eine Gründung, die Haftung des Unternehmens bzw. der beteiligten Personen und den Status im Rechtsverkehr. Die Rechtsform der GdbR bietet hierbei aufgrund ihrer unkomplizierten Struktur einige Vorteile, aber auch einen entscheidenden Nachteil.

Die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Bei der GdbR handelt es sich um die sogenannte "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts", die oftmals auch nur BGB-Gesellschaft oder GbR ("Gesellschaft bürgerlichen Rechts") bezeichnet wird und vor allem für kleinere Gewerbetreibende und Freiberuflern sehr beliebt ist.

  • Grundsätzlich müssen sich bei dieser Rechtsform mindestens zwei Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung zusammentun, wobei dies sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können.
  • Dazu muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, der nicht schriftlich vorliegen muss. Allerdings empfiehlt es sich aus Rechtssicherheitsgründen, die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten. 
  • Das Gesellschaftsvermögen, welches unter anderem durch die Einlagen der Gesellschafter entsteht, wird durch die gemeinschaftliche Unternehmung zu einem Gesamthandvermögen, sodass die jeweiligen Gesellschafter lediglich gemeinsam auf dieses zugreifen können.
  • Eine Buchführung ist hierbei nicht notwendig, solange die Gewinne und Umsätze klar dargelegt werden können. Erst wenn das Unternehmen mehr als 260.000 Euro im Jahr Umsatz macht oder mehr als 25.000 Euro Gewinn erzielt, kommt es zur Buchführungspflicht. Dies liegt daran, dass das Unternehmen dann ins Handelsregister eingetragen werden muss, wodurch eine Umwandlung in die Offene Handelsgesellschaft (OHG) erfolgt.
  • Ein wichtiger Punkt bei der GdbR als Rechtsform für ein Unternehmen ist, dass alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Das bedeutet, dass beispielsweise bei Schulden nicht nur das Firmenvermögen haftet, sondern eben auch jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen. 
  • Die GdBR besitzt eine Teilrechtsfähigkeit, sodass diese eine Partei bei einem Prozess sein kann, also sowohl klagen aus auch verklagt werden kann. 

Vor- und Nachteile der GdbR

Wie jede Rechtsform hat auch die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts einige Vor- und Nachteile gegenüber den anderen Rechtsformen.

  • Zunächst einmal liegt der große Vorteil der GdBR darin, dass diese sehr schnell, günstig und unkompliziert gegründet werden kann und kein Grundkapital vorhanden sein muss.
  • Zudem besitzen die Gesellschafter einen großen Entscheidungsspielraum, wie sie mit dem Unternehmen umgehen möchten, und müssen relativ wenig Buchführung ausüben.
  • Ein großer Nachteil der GdbR besteht in der unbeschränkten Haftung, welche ein großes Risiko für die Gesellschafter darstellt, auch wenn dadurch die Kreditwürdigkeit bei den Banken steigt.
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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