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Gehobener Dienst bei der Polizei - Wissenswertes zur Laufbahn als Polizeikommissar

Als Polizeikommissar helfen Sie Verbrechen aufzuklären.
Als Polizeikommissar helfen Sie Verbrechen aufzuklären.
Gehobener Dienst bei der Polizei setzt eine entsprechende Ausbildung voraus. Sie müssen ein Studium an der Polizeihochschule absolvieren. Dafür können Sie sich direkt nach dem Abitur bewerben oder Sie werden dafür vorgeschlagen, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit im mittleren Dienst für besonders befähigt gehalten werden.

Möchten Sie nach der Schule Polizeikommissar werden oder während Ihrer Laufbahn bei der Polizei entsprechend umsatteln, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich direkt nach Abschluss der Schule bei der Polizei bewerben. Die Arbeit als Polizeikommissar bedeutet gehobener Dienst, aus diesem Grund brauchen Sie ein Abitur und ein Studium. Mitunter kann auch die Fachhochschulreife ausreichen. Sind Sie bereits im mittleren Dienst der Polizei beschäftigt und leisten dort eine sehr gute Arbeit, können Sie nach einer entsprechenden Empfehlung im gehobenen Dienst arbeiten.

Gehobener Dienst - die Voraussetzungen bei der Polizei

  • Wollen Sie sich für den gehobenen Dienst bei der Polizei bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbung an eines der Bundesländer richten. Idealerweise bekommen Sie eine Zusage in dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Die Kriterien für die Einstellung unterscheiden sich von Land zu Land ein wenig, gravierend sind die Unterschiede jedoch nicht. Zudem können Sie nach der erfolgreichen Ausbildung in jedem Bundesland in den Dienst übernommen werden.
  • Voraussetzung für die Bewerbung ist das Abitur mit einem Notendurchschnitt, der nicht schlechter ist als 3,0. Dieser Wert kann in den einzelnen Ländern variieren, in Ausnahmefällen darf er auch schlechter sein. Auch mit der Fachhochschulreife oder einem anderen Bildungsabschluss, der mit diesem Abschluss vergleichbar ist, können Sie sich für den gehobenen Dienst bei der Polizei bewerben.
  • Sie dürfen bei der Einstellung nicht älter als 31 Jahre sein, jedoch sind auch in diesem Punkt Ausnahmen möglich oder in einigen Ländern gibt es andere Bestimmungen
  • Neben diesen Voraussetzungen müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, welche Sie mit dem Prädikat "vollzugsdiensttauglich" bestehen müssen. Bei bestimmten Vorerkrankungen wie eine Herzschwäche, eine Suchterkrankung, Hauterkrankungen oder Epilepsie können Sie den Beruf nicht erlernen. Auch eine starke Sehschwäche ist hinderlich. Ihre Körpergröße muss mindestens 1,60 m betragen, wenn Sie eine Frau sind, und 1,65 m, wenn Sie ein Mann sind.
  • Sie müssen die Fahrerlaubnis Klasse B oder vergleichbar besitzen.

Das Studium an der Polizeihochschule

  • Sie studieren 36 Monate an der Hochschule für Polizei und schließen das Studium mit dem Bachelor ab. Vor dem Studium müssen Sie eine neunmonatige Vorausbildung absolvieren, in der Sie die für das Studium notwendigen Grundlagen vermittelt bekommen. Die Anfertigung der Abschlussarbeit ist in die Studienzeit integriert.
  • Nach erfolgreich absolviertem Studium werden Sie in den gehobenen Dienst übernommen und können Ihre Laufbahn beginnen. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum Polizeikommissar hochzuarbeiten.

Gehobener Dienst bedeutet, dass Sie in eine höhere Gehaltsklasse aufsteigen, aber auch, dass Sie sehr viel Verantwortung haben. Sie werden in Ihrer beruflichen Laufbahn mit schwerster Kriminalität und schweren Schicksalen von Menschen konfrontiert werden, aber auch Erfolgserlebnisse haben, wenn Sie als Polizeikommissar einen Fall erfolgreich aufklären können.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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