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Gesamtschuldnerische Haftung bei der GbR - was Sie dabei beachten sollten

Einer für alle, alle für einen.
Einer für alle, alle für einen. © Gerd_Altmann / Pixelio
Die GbR ist der Grundtyp gesellschaftlichen Handels. Beachten Sie Ihre gesamtschuldnerische Haftung und vermeiden Sie durch die richtige Formulierung des Gesellschaftsvertrages und die angemessene Kontrolle Ihrer Mitgesellschafter unnötige Risiken.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("BGB-Gesellschaft" oder "GbR") ist der Grundtyp der Personengesellschaften. Sie entsteht, wenn Sie sich mit anderen Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zweckes vertraglich zusammenschließen.

Ihre Haftung in der GbR ist unbeschränkt

  • Sie müssen wissen, dass für die GbR jeder erlaubte, auch nicht kaufmännische Gesellschaftszweck in Betracht kommt (gemeinsames Bauvorhaben, gemeinsamer Grundbesitz, Sozietät von Freiberuflern, gemeinsame Organisationen eines Konzerts). Sobald Sie ein Handelsgewerbe betreiben, wird Ihre GbR ohne weiteres Zutun automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (oHG).
  • Ferner müssen Sie wissen, dass das Gesetz für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter vorsieht. Dieser Grundsatz der Einstimmigkeit macht den alltäglichen Entscheidungsfindungsprozess natürlich schwerfällig.
  • In der Praxis können Sie daher die Geschäftsführung auf einen oder mehrere Gesellschafter übertragen. Sie können deren Geschäftsführungsbefugnis auf eine bestimmte Summe beschränken und für bestimmte wichtige Geschäfte nach wie vor Einstimmigkeit oder einen Mehrheitsbeschluss im Gesellschaftsvertrag vereinbaren.

Gesamtschuldnerische Verantwortung aller gegenüber Dritten

  • Beachten Sie, dass die GbR durch die gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter geprägt ist. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft das Gesellschaftsvermögen, aber auch alle Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner haften.
  • Wenn Sie als Gesamtschuldner haften, bedeutet dies, dass ein Gläubiger der Gesellschaft Sie persönlich und jeden anderen Gesellschafter nach Belieben und eigenem Ermessen für eine Forderung in voller Höhe in Anspruch nehmen kann. Der Gläubiger hat die freie Wahl - werden Sie beansprucht, müssen Sie die Forderung in voller Höhe bezahlen.
  • Sie können den Gläubiger also nicht auf die anderen Gesellschafter verweisen. Sie haben lediglich im Innenverhältnis einen Regressanspruch gegen Ihre übrigen Gesellschafter, von denen Sie wiederum jeden einzelnen, da Sie selbst jetzt als Gläubiger auftreten, als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen können.

Als Neugesellschafter haften Sie nicht für Altforderungen

  • Ferner müssen Sie wissen, dass Sie als neu eintretender GbR-Gesellschafter nicht persönlich für Verbindlichkeiten haften, die vor Ihrem Eintritt von der Gesellschaft eingegangen wurden.
  • Sie haften lediglich mit Ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie für nach Ihrem Eintritt entstehende Verbindlichkeiten.

So begrenzen Sie die Risiken

  • Um Ihr Risiko einzuschränken, müssen Sie beim Abschluss von Rechtsgeschäften die gesamtschuldnerische Haftung des Geschäftsführers oder der Gesellschaft insgesamt auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Geschäftspartner diese Haftungsbeschränkung ausdrücklich, am besten schriftlich, vereinbaren.
  • Im Übrigen können Sie die Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers im Innenverhältnis auf bestimmte Geschäfte oder auf bestimmte Gegenstandswerte beschränken. Im Außenverhältnis muss sich der Gläubiger diese Beschränkung allerdings nicht entgegenhalten lassen.
  • Wenn Sie ganz sichergehen wollen, müssen Sie es bei der gemeinsamen Geschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter belassen und für jede Entscheidung Einstimmigkeit oder eine bestimmte Mehrheit vereinbaren.
  • Wenn Sie diese gesamtschuldnerische Haftung vermeiden möchten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als eine GmbH zu gründen.

Insgesamt sind Sie gut beraten, wenn Sie sich angesichts der Komplexität der Materie anwaltlich beraten lassen. Beachten Sie diesen Artikel nur als unverbindliche Orientierungshilfe.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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