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Geschäftsunfähigkeit feststellen - so gehen Sie vor

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Geschäftsfähigkeit erfordert Einsichts- und Urteilsfähigkeit.
Geschäftsfähigkeit erfordert Einsichts- und Urteilsfähigkeit. © Gerd_Altmann / Pixelio
Geschäftsunfähige können keine wirksamen Rechtsgeschäfte vornehmen. Möchten Sie die Geschäftsunfähigkeit einer anderen Person feststellen lassen, kommt es auf die Situation an. Die Frage wird relevant, wenn Testamente angefochten werden oder eine Betreuung angeordnet werden soll.

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Wer geschäftsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte nach seinem eigenen Willen abschließen. Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn die handelnde Person die Folgen ihrer rechtsgeschäftlichen Erklärungen versteht. Sie muss deshalb ein Mindestmaß an Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, also geschäftsfähig sein.

Geschäftsunfähigkeit ist der Ausnahmefall

  • Beachten Sie, dass das Gesetz unterstellt, dass jede volljährige Person über 18 Jahre ohne jede Einschränkung geschäftsfähig ist. Demgemäß sagt das Gesetz nicht positiv, wer geschäftsfähig ist, sondern bestimmt nur, wem die volle Geschäftsfähigkeit fehlt.
  • Das Gesetz macht die fehlende Geschäftsfähigkeit von festen Altersstufen (bis 7 Jahre geschäftsunfähig, von 7 - 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig) und bestimmten Störungen der geistigen Gesundheit abhängig.
  • Unterscheiden Sie die Geschäftsunfähigkeit von der Testtierfähigkeit. Testtierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu entrichten. Sie tritt im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein.
  • Möchten Sie die Geschäftsunfähigkeit einer anderen Person feststellen lassen, kommt es auf die Situation an. Fälle dieser Art sind relevant, wenn es beispielsweise darum geht, ein Testament anzufechten oder eine andere Person unter Betreuung zu stellen.

Unwirksamkeit eines Testamentes feststellen lassen

  • Testamente werden oft mit der Begründung angefochten, dass diejenige Person, die das Testament errichtet hat, geschäftsunfähig gewesen sei. Wurden Sie in diesem Testament enterbt, können Sie Ihr Recht dadurch wahrnehmen, dass Sie das Testament bei Gericht anfechten und die Anfechtungsklage damit begründen, dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung geschäftsunfähig gewesen sei.
  • Beachten Sie, dass Sie für die Tatsache der Geschäftsunfähigkeit beweispflichtig sind. Das Gericht wird im Regelfall einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Ohne dass Sie begründete und für das Gericht nachvollziehbare Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers vortragen, werden Sie kaum Erfolg haben.
  • Hat der Erblasser das Testament zudem vor einem Notar beurkundet, hat sich der Notar zuvor von der Geschäftsfähigkeit des Erblassers überzeugt und wird vom Gericht als Zeuge gehört.

Sie können bei Gericht eine Betreuung anregen

  • Eine andere Situation besteht dann, wenn Sie eine bestimmte Person unter Betreuung stellen möchten. Voraussetzung ist, dass diese Person aufgrund ihrer physischen oder psychischen Situation nicht mehr befähigt ist, ihre persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
  • Früher wurde eine solche Person entmündigt und damit als Voraussetzung die Geschäftsunfähigkeit festgestellt. Bei einer Betreuung bleibt die betreute Person geschäftsfähig, auch wenn sie rein faktisch oft geschäftsunfähig sein dürfte. Auf die Geschäftsunfähigkeit kommt es nicht mehr an. 
  • Als Form der Betreuung bekommt eine volljährige Person einen Betreuer zur Seite gestellt, der in einem vom Gericht genau festgelegten Maß und Rahmen die persönlichen Angelegenheiten dieser Person regelt.
  • Möchten Sie eine Person unter Betreuung stellen lassen, können Sie beim Vormundschaftsgericht anregen, einen Betreuer zu bestellen. Sie sind selbst nicht antragsberechtigt. Wenn dem Gericht aber ein solcher Sachverhalt bekannt wird, muss es von Amts wegen ein Verfahren einleiten und die Situation feststellen. 
  • Im Übrigen kann der Betroffene selbst die Betreuung beantragen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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