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Geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht - wichtige Regelungen nachvollziehbar erklärt

Das Kindeswohl bestimmt das Sorgerecht.
Das Kindeswohl bestimmt das Sorgerecht.
Im Idealfall üben Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus, zum Wohl des Kindes. Ein geteiltes Sorgerecht kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beinhalten. Auch hier muss das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen.

Sind Eltern miteinander verheiratet, üben sie das Sorgerecht gemeinsam aus. Sind sie nicht miteinander verheiratet, übt die Mutter die Alleinsorge aus und hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sofern der Vater keine Sorgerechtserklärung abgibt.

Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten des Kindes

Sorgerecht ist ein umfassender Begriff und beinhaltet, dass gemeinsam sorgerechtsberechtigte Eltern oder der allein sorgerechtsberechtigte Elternteil alle Angelegenheiten regeln bzw. regelt, die das Kind betreffen.

  • Dazu gehören die Wahl der Schule und des Ausbildungsweges, die Verwaltung des Vermögens des Kindes, die Gesundheitsfürsorge und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 
  • Ein geteiltes Sorgerecht bedeutet dann, dass Teile des Sorgerechts einem Elternteil übertragen werden und der andere Elternteil insofern keine Entscheidungsbefugnis hat.

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es um den Wohnsitz

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann problematisch werden, wenn getrennt lebende Eltern sich nicht einigen können, bei wem das Kind wohnen soll und wo sein Lebensmittelpunkt ist. Es geht also um den Wohnsitz des Kindes. Hier führt nur noch ein geteiltes Sorgerecht zu einer Regelung der Situation.
  • Vor allem kann es Probleme geben, wenn ein Elternteil Ausländer ist und das Kind nach der Scheidung mit sich ins Ausland nehmen möchte. Ist der im Land verbleibende Elternteil damit nicht einverstanden, sind Streitigkeiten unausweichlich.

Es gibt kein geteiltes Kindeswohl

  • Können sich die Eltern nicht verständigen, entscheidet das Gericht auf der Grundlage des Kindeswohls. Der Familienrichter wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen.
  • Dieser sorgerechtsberechtigte Elternteil kann dann allein entscheiden, wo und bei wem das Kind leben soll. Er übt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen bringt Kinder zurück

  • Verletzt der insofern nicht sorgeberechtigte Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht des anderen sorgeberechtigten Elternteils und verbringt ohne dessen Zustimmung das Kind an einen anderen Ort, begeht er Kindesentführung und macht sich strafbar.
  • Bei einer Kindesentführung gilt das internationale Haager Kindesentführungsübereinkommen, in dem sich eine Vielzahl von Staaten verpflichtet hat, die entführten Kindern wieder dorthin zurück zu bringen, wo diese entsprechend des Aufenthaltsbestimmungsrechts des sorgeberechtigten Elternteils ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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