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Gewerbe in der Wohnung anmelden – das müssen Sie beachten

Der Arbeitsplatz kann Zuhause sein.
Der Arbeitsplatz kann Zuhause sein.
Sie wollen sich selbstständig machen und ein Gewerbe in der eigenen Wohnung betreiben? Abhängig von der Frage, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit tatsächlich ein Gewerbe ist, gibt es dabei einige tatsächliche und behördliche Regelungen zu beachten.

Was Sie benötigen:

  • gültiger Ausweis
  • Antrag für Gewerbeanmeldung
  • eventuell Führungszeugnis
  • Auszug aus Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss. Ob die von Ihnen geplante Tätigkeit, die in Ihrer Wohnung stattfinden soll, diesem Begriff unterliegt und daher beim Gewerbeamt anzumelden ist, prüfen Sie am besten folgendermaßen.

Gewerbeausübung setzt Anmeldung voraus

  • Bevor Sie in Ihrer Mietwohnung einem Gewerbe nachgehen können, schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, ob Ihnen der Vermieter die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Wohnung vertraglich nicht untersagt hat. Normalerweise wird eine Wohnung nur zum Wohnen gegen Mietzahlung überlassen. Auch wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist, sollten Sie Ihren Vermieter über Ihre Pläne informieren. So vermeiden Sie unnötigen Streit im Vorfeld.

  • Sobald Sie zu arbeiten beginnen, können und wollen Sie sicher auch Kosten Ihres Büros von der Steuer absetzen. Lassen Sie sich vorab durch einen Steuerberater über die Voraussetzungen der Absetzbarkeit beraten.

  • Prüfen Sie, ob Ihre geplante Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche Arbeit darstellt. Wenn Sie selbstständig und regelmäßig eine Tätigkeit ausüben, die entgeltlich betrieben wird und auf Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, handelt es sich um ein Gewerbe. Ausnahmen davon bilden so genannte "freie Berufe" wie etwa Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker, Schriftsteller, Physiotherapeut, Arzt, Architekt und andere.

  • Sollte Sie ein "überwachungsbedürftiges oder genehmigungspflichtiges Gewerbe" planen, wie etwa eine Detektei, eine Partnerschaftsvermittlung oder ein Reisebüro, besorgen Sie sich ein polizeiliches Führungszeugnis. Informieren Sie sich darüber beim zuständigen Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt.
  • Erkundigen Sie sich auch, etwa durch einen Blick in das Gesetz, bei einem Rechtsanwalt oder bei dem Gewerbeamt, ob Sie sonstige Unterlagen benötigen, wie etwa einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Berufsausübung in der eigenen Wohnung 

  • Besorgen Sie sich beim zuständigen Gewerberegister das Antragsformular für die Anmeldung der Tätigkeit in Ihrer Wohnung. Füllen Sie das Formular so genau wie möglich aus. Insbesondere ist wichtig, dass Sie genau beschreiben, welche Dienstleistungen Sie anbieten oder welcher Art die Waren sind, die Sie vertreiben wollen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist. Sofern Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, halten Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung bereit, die Sie auch zum Betreiben eines Gewerbes legitimieren muss.
  • Möglicherweise verlangt die Behörde von Ihnen auch den Nachweis, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit besitzen. Führen Sie Belege bei sich, mit denen Sie diesen Nachweis führen können.
  • Erkundigen Sie sich zuvor über die bei der Gewerbeanmeldung zu zahlenden Verwaltungsgebühren, die in der Regel zwischen 20 bis 40 Euro liegen.

Wenn Sie die Anmeldung vorgenommen haben, werden Sie in das Gewerberegister aufgenommen werden. Je nach Art der Tätigkeit gehören Sie dann automatisch einer Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer an. Sie werden von dort ebenso Post erhalten wie vom Finanzamt.

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