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Giftige Schlangen in Deutschland halten - das müssen Sie beachten

Giftschlangen als Haustier zu halten ist nicht einfach.
Giftschlangen als Haustier zu halten ist nicht einfach.
Reptilien kommen in deutschen Haushalten immer häufiger vor. Schlangen stellen hier die größte Herausforderung dar. Gerade wenn Sie giftige Schlangen in Deutschland halten möchten, müssen Sie einiges beachten.

Was Sie benötigen:

  • Sachkundenachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Haltungsgenehmigung der Behörde
  • Haltungsgenehmigung des Vermieters
  • separater Giftschlangenraum mit allen Vorkehrungen

Wer sich für giftige Schlangen als Haustiere entscheidet, muss mit ein paar Problemen rechnen und muss einige Auflagen erfüllen, bevor die Anschaffung möglich ist. In Deutschland ist das Halten von giftigen Schlangen in manchen Bundesländern sogar verboten. Auch kommt es darauf an, ob Sie Giftschlangen privat oder gewerblich halten möchten. Als Giftschlangenzüchter oder Verkäufer gelten etwas andere Gesetze als für eine normale Haustierhaltung.

So halten Sie in Deutschland giftige Schlangen

  • Grundvoraussetzung zum Halten von giftigen Schlangen in Deutschland ist natürlich, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dazu sollten Sie mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Haltung von ungiftigen Schlangen haben.
  • Sie sollten sich erkundigen, ob in Ihrem Bundesland das Halten giftiger Schlangen erlaubt ist. Online können Sie die Verordnungen der einzelnen Bundesländer einsehen. Unter dem Thema der Haltung gefährlicher Tiere finden Sie auch Giftschlangen. So können Sie auch gleichzeitig nachlesen, was für Regeln für das Halten von giftigen Schlangen in Ihrer Region gelten. Es ist zwar meistens gleich, aber kleine Abweichungen kann es geben.
  • Ebenfalls müssen Sie Sachkundenachweis erlangen. In diesem Kurs lernen Sie den Umgang mit giftigen Schlangen. Sie bekommen nach erfolgreichem Abschluss ein Diplom dafür ausgestellt.
  • Ein sauberes Führungszeugnis ist wichtig, damit man erkennen kann, dass Sie ein verantwortungsbewusster Mensch sind. Sie können bei Ihrer Gemeinde gegen eine kleine Gebühr das polizeiliche Führungszeugnis beantragen und sich nach Hause schicken lassen.
  • Sind beide Dokumente vorhanden, müssen Sie die Genehmigung Ihrer Behörde und Ihres Vermieters einholen. Auch die Nachbarn können hier mitentscheiden, ob Sie in Ihrer Wohnung giftige Schlangen halten dürfen oder nicht. Sie müssen also jeden im Haus um Erlaubnis fragen. Das stellt daher sicherlich das größte Problem dar. Nicht viele Menschen finden den Gedanken mit Giftschlangen in einem Haus zu leben gut.
  • Außerdem wird ein dafür zuständiger Veterinär zu Ihnen kommen, um zu sehen, ob die oben genannten Auflagen erfüllt worden sind und um zu prüfen, ob ein separater Raum verfügbar ist, in dem das Fenster vergittert und eine Fluchttür vorhanden ist. Dieser Raum darf ausschließlich zur Haltung von giftigen Schlangen genutzt werden und muss verschließbar sein. Auch alle Terrarien müssen durch Schlösser gesichert sein.
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