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GPS-Überwachung von Firmenwagen - das sollten Sie beachten

Die GPS-Überwachung hilft, die Logistik zu organisieren.
Die GPS-Überwachung hilft, die Logistik zu organisieren. © Michael_Hirschka / Pixelio
Eine GPS-Überwachung von Firmenwagen kann große Vorteile haben - aber Sie müssen einiges beachten, sonst könnten Sie Probleme bekommen.

Nutzen der GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen

  • Generell ist es für einen Betrieb von Vorteil, zu wissen, wann die eigenen Firmenfahrzeuge wo sind. So können Sie durch eine GPS-Überwachung zum Beispiel schnell auf aktuelle Verkehrsstörungen eingehen. Sie sehen, wenn ein Fahrzeug im Stau steht, und können Kunden über Verzögerungen informieren, ohne dass Sie der Fahrer benachrichtigen muss.
  • Die Überwachung dient auch der Sicherheit der Fahrer, denn so können Sie diesen finden, wenn er in eine hilflose Lage gerät und keine Hilfe herbeirufen kann. Auch bemerken Sie sofort, wenn dieser von einer vereinbarten Route abweicht, vielleicht, weil er mit Gewalt dazu gezwungen wird. Bei Werttransporten, bei denen die Gefahr eines Überfalls groß sind, bietet die GPS-Überwachung also zusätzliche Sicherheit.
  • Tatsache ist aber auch, dass Sie mit der GPS-Überwachung nicht nur die Fahrzeuge überwachen, sondern automatisch auch den Fahrer. So können Sie Umwege, nicht abgesprochene Pausen und vieles mehr über das Verhalten des Fahrers herausfinden. Auch das ist ein Vorteil für den Betrieb, aber hier stoßen Sie schnell an gesetzliche Grenzen.
  • Wenn es Ihnen um die Überwachung der Firmenfahrzeuge geht, nicht um die Kontrolle der Fahrer, ist es in der Regel nicht notwendig, die Daten über den Arbeitstag hinaus zu speichern. Aus steuerlichen Gründen kann es aber notwendig sein, dass Sie die Daten über die betrieblich notwendigen Fahrstrecken speichern müssen - dies kann aber unabhängig von den Daten des Fahrers und den Uhrzeiten erfolgen.

Das muss beim Überwachen von Firmenwagen beachtet werden

  • Die GPS-Überwachung der Firmenwagen darf auf keinen Fall heimlich erfolgen. Die Fahrer müssen wissen, dass die Wagen überwacht werden.
  • Generell dürfen Sie Firmenwagen nur überwachen, wenn Sie die Zustimmung vom Betriebsrat haben. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist dies eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, so sehen es zumindest die Richter vieler Arbeitsgerichte.
  • Sie  müssen also den Betriebsrat von dem Sinn der Überwachung überzeugen. Meist ist es sinnvoll, mit dem Betriebsrat und den Fahrern einen Rahmen für die GPS-Überwachung festzulegen.

Versuchen Sie, alle Beteiligten von den genannten Vorteilen zu überzeugen und bieten Sie an, auf die Überwachung der Fahrer zu verzichten.

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