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Grenzbebauung mit einer Mauer? - So gehen Sie korrekt vor

Ihr Nachbar muss mit der Grenzbebauung einverstanden sein.
Ihr Nachbar muss mit der Grenzbebauung einverstanden sein.
Wer eine Mauer errichten will, um die Grenzbebauung abzuschließen, sollte einige baurechtliche Hinweise und den Bebauungsplan beachten. Verstoßen Sie gegen den Bebauungsplan, könnte dies dazu führen, dass Sie Ihre Mauer wieder umbauen müssen. Vermeiden Sie diese Folge.

Was Sie benötigen:

  • Einverständniserklärung des Nachbarn
  • Baugenehmigung
  • Architekt

Eine Grenzbebauung mit einer Mauer ist in fast allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Hinzu benötigen Sie auch eine Einverständniserklärung Ihres Nachbarn. Wie Sie den Bau Ihrer Mauer vorbereiten und umsetzen, erfahren Sie in dieser Anleitung.

So bereiten Sie die Grenzbebauung mit einer Mauer vor

  • Voraussetzungen für Ihre Mauer sind eine Baugenehmigung und eine Einverständniserklärung Ihres Nachbarn. Dies sollten Sie zuerst vorbereiten, um danach mit der Grenzbebauung mit einer Mauer zu beginnen. Eine Ausnahme hierzu bilden Grenzgaragen. Für Grenzgaragen gilt das Privileg der Grenzbebauung und hierfür benötigen Sie keine Zustimmung des Nachbarn.
  • Bitten Sie zuerst Ihren Nachbarn um eine schriftliche Einverständniserklärung. Informieren Sie ihn auch über die geplante Höhe der Mauer, sobald Sie dies mit einem Architekten besprochen haben. Es soll nach dem Errichten keine bösen Überraschungen für Ihren Nachbarn geben.
  • Wenden Sie sich dann an einen Architekten, der die Konstruktion der Mauer für Sie plant.
  • Der Architekt kann dann bei der Baubehörde nachfragen, bis zu welcher Höhe Sie die Mauer bauen dürfen, und nach dieser Vorgabe eine Konstruktion planen.
  • Der Architekt stellt dann bei der örtlichen Baubehörde einen Antrag auf Baugenehmigung. Dieser Antrag muss von einem Architekten unterzeichnet werden.
  • Sobald Sie die Baugenehmigung für die Grenzbebauung mit einer Mauer erhalten haben, kann der Bau begonnen werden.

Wissenswertes über die Genehmigung einer Mauer

  • Die Grenzbebauung mit einer Mauer ist in Deutschland in fast jedem Bundesland genehmigungspflichtig.
  • Eine Mauer trennt nicht nur zwei Grundstücke voneinander, sondern nimmt Ihrem Nachbarn auch Licht und daher sind Mindestabstände und Vorgaben an die Höhe einzuhalten, um Ihren Nachbarn mit der Grenzbebauung nicht zu stören. Daher ist über die Baugenehmigung hinaus noch das Einverständnis des Nachbarn einzuholen.
  • Beachten Sie, dass Gebäude regelmäßig einen Mindestabstand von drei Metern haben sollten.
  • Sie können die Grenzbebauung mit einer Mauer auch im Grundbuch eintragen lassen. So werden die Eigentümerrechte auch nach einem Verkauf gesichert und ein Nachbarschaftsstreit kann von vornherein abgewendet werden, wenn zum Beispiel der neue Nachbar mit der Mauer nicht mehr einverstanden sein sollte. Wenden Sie sich hierzu an einen Notar.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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