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Gründliche Fachkenntnisse als Tätigkeitserfordernis - TV-L im Überblick

Inhaltsverzeichnis

Gründliche Fachkenntnisse sind mehr als bloße Fachkenntnisse.
Gründliche Fachkenntnisse sind mehr als bloße Fachkenntnisse.
Tarifverträge sind oft nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Dies gilt insbesondere für die Tarifverträge im öffentlichen Dienst und die zugehörigen Entgeltordnungen. In bestimmten Entgeltgruppen sieht der TV-L das Tätigkeitserfordernis der "gründlichen Fachkenntnisse" vor. Eine genaue Definition finden Sie hier jedoch nicht.

Nicht nur die Entgeltordnung zum TV-L enthält den Begriff der "gründlichen Fachkenntnisse". Diesen finden Sie auch in der  am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Entgeltordnung des Bundes. Auch in der für die Kommunen geltenden Anlage 1a zum BAT, finden Sie dieses Tätigkeitserfordernis.

Die Abstufung bei den Fachkenntnissen

In der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L)  finden Sie eine dreistufige Unterteilung der Fachkenntnisse. Dies gilt auch für die Entgeltordnung Bund und für die alten Anlage 1a zum BAT. Auf der ersten Stufe sind die Fachkenntnisse "gründlich". Auf der zweiten Stufe sind sie "gründlich und vielseitig" und auf der dritten Stufe "gründlich und umfassend".

  • Was genau "gründliche" Fachkenntnisse sind, definiert weder die Entgeltordnung zum TV-L noch ein anderes Tarifwerk. Lediglich die einschlägigen Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen enthalten weiterführende Hinweise.
  • Gemäß der Protokollerklärung Nr. 8 zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L sind für gründliche Fachkenntnisse u. a. "nähere Kenntnisse" von Verwaltungsvorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen nötig. Dies bezieht sich jeweils auf den Aufgabenkreis des Beschäftigten. Hier findet sich auch der Zusatz "usw." - es muss sich also nicht zwingend um die nähere Kenntnis von Rechtsvorschriften handeln.

Kenntnisse von Standard-Software reichen nicht aus

  • Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz mit dem Office-Paket arbeiten müssen, reicht dies für die "gründlichen Fachkenntnisse" nicht aus. Vielmehr liegen schon keine Fachkenntnisse vor. Standard-Software richtig anwenden zu können, bedeutet noch keine fachbezogenen Kenntnisse. Diese Programme sind zu weit verbreitet und werden auch im alltäglichen Leben angewendet.
  • Anders kann es aussehen, wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz bestimmte fachbezogene Programme anwenden müssen. Solche Programme werden kaum im Alltag verwendet. Insbesondere können Fachkenntnisse vorliegen, wenn Sie die Anwendung nicht "lerning by doing" erlernen, sondern dafür erst umfangreiche Fortbildungen besuchen müssen.

Erforderlicher Umfang der gründlichen Fachkenntnisse

  • Die gründlichen Fachkenntnisse sind im Aufbau der Entgeltgruppen zum ersten Mal bei der Entgeltgruppe 5 erforderlich. Allerdings müssen nicht 100% Ihrer Tätigkeiten die gründlichen Fachkenntnisse erfordern. Ausreichend sind vielmehr 50%.
  • Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L. Hiernach reicht es, wenn die gesamte auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten zeitlich zu 50% Arbeitsvorgänge umfasst, die das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllen.

Gründliche Kenntnisse sind nicht zwingend auch gründliche Fachkenntnisse. Hierbei kommt es auf den Bezug zum fachlichen Tätigkeitsfeld des Beschäftigten an. 

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