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Grüne Schlange in Deutschland - Informatives

Einheimische Schlangen stehen in Deutschland unter Artenschutz
Einheimische Schlangen stehen in Deutschland unter Artenschutz
Die Äskulapnatter ist eine grüne Schlange, die in Deutschland als stark gefährdet und daher nach dem Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützte Tierart gilt. Verstoßen Sie gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, wird dies als Ordnungswidrigkeit bestraft.

Grüne Schlange in der Natur beobachten

  • Die Äskulapnatter, eine grüne Schlange, die in Deutschland nur noch in wenigen Gebieten beheimatet ist, zählt zu den ungiftigen Arten. Beim Beobachten wird ihnen der kräftige Körperbau auffallen, wobei die Oberfläche mit glatten Schuppen in verschiedenen Farbnuancen von Grün bis Grauschwarz bedeckt ist. Beachten Sie, dass sich am Bauch und an Seiten des Tieres kielförmige Hautschuppen befinden, sodass ihr das Erklimmen von Bäumen leichtfällt.
  • Mit einer Größe bis zu zwei Metern bei den Männchen gehört die grüne Schlange, die in Deutschland in wenigen Gebieten zu finden ist, zu den größten Nattern in Europa. Erst ab Mai verlassen sie ihr Winterquartier und sind sofort paarungsbereit.
  • Es ist interessant für Sie zu wissen, dass die weibliche Natter ihre Eier, die eine ovale Form aufweisen, gerne in feuchte, modernde Gras- oder Komposthaufen ablegt. Die Jungen, die bereits eine Länge von 30 cm aufweisen, schlüpfen ab September und sind meist erst im nächsten Jahr zu sehen, da sie zusammen mit ihren Elterntiere bereits ab Oktober Winterruhe in Mäusegängen halten.
  • Die Äskulapnatter gehört zu den tagaktiven Schlangen. Bei heißen Sommertagen hält sie sich jedoch lieber in ihren Behausungen wie Baumhöhlen oder leeren Bienenstöcken auf. Daher werden Sie das Reptil erst in der Dämmerung bei ihrer Futtersuche beobachten können. Zu den Beutetieren der Würgeschlange gehören Mäuse, Eidechsen und Vögel, die durch die guten Kletterkünste direkt aus den Nestern geholt werden können. Sie werden erstickt, mit dem Kopf zuerst verschlungen und reichen als Ernährung für eine Woche aus.
  • Die Reptilien gehören zu den scheuen Tieren, obwohl sie sich auch in Menschennähe wohlfühlen. Daher finden Sie sie beispielsweise in Gärten. Dort werden sie aus Angst vor einer Giftschlange häufig getötet oder illegal eingefangen, sodass der Mensch neben den natürlichen Feinden wie Greifvögel oder Wildschweine zur Dezimierung der Tiere beiträgt.

Rechtliche Vorschriften für die Äskulapnatter in Deutschland

  • Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 dürfen Sie keine Wildtiere, also auch nicht eine grüne Schlange, die in Deutschland lebt, in ihrem Lebensraum stören, sie verletzen oder von dort entfernen. Dies gilt auch für kranke und verletzte Tiere. So sind Sie verpflichtet, solche Schlangen bei der zuständigen Behörde zu melden, die für eine artgerechte Versorgung und Unterbringung sorgt.
  • Unterhalten Sie eine behördlich genehmigte Einrichtung, dürfen Sie artgeschützte Tiere versorgen. Sie sind jedoch verpflichtet, sofort die zuständige Naturschutzbehörde schriftlich zu benachrichtigen. Dazu gehören Angaben, wo die grüne Schlange in Deutschland gefunden wurde, die Altersschätzung, das Geschlecht und der notwendige Zeitraum des Aufenthaltes in Ihrer Einrichtung. Dazu müssen Sie das Tier kennzeichnen und nach Gesundung wieder in die Natur entlassen.
  • Beachten Sie, dass die Bundesartenschutzverordnung bundesweit gilt. Einige Bundesländer haben sich zusätzlichen Beschränkungen unterworfen. Aus diesen Beschränkungen ergibt sich ein völliger Schutz der einheimischen Reptilien. Beachten Sie, dass der Handel mit diesen Tieren durch diese Beschränkungen ausgeschlossen ist.
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