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Grundsteuer B berechnen - so geht's

Grundsteuer fällt auch für eine Eigentumswohnung an.
Grundsteuer fällt auch für eine Eigentumswohnung an.
Mitunter kommt es zum Verwechseln von Grundsteuer (A, B) und Grunderwerbsteuer. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die Grundsteuer B vom Grundstück jedes Jahr anfällt. Das Berechnen und Bezahlen der Grunderwerbsteuer ist lediglich ein einmaliger Vorgang beim Kauf einer Immobilie.

Grundsteuern müssen Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken an das für sie zuständige Finanzamt abführen. Grundlage bildet ein Grundsteuerbescheid, der von der jeweiligen Gemeinde erstellt wurde.

Unterschiedliche Steuern für Grundbesitz  

  • In Deutschland gibt es zwei Arten von Grundsteuer. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben.
  • Für alle davon abweichenden unbebauten oder bebauten Grundstücke kommt es zum Berechnen der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A oder B ergibt sich aus einem jeweiligen Grundbesitz. Die Eigentums- und Vermögensverhältnisse des Eigentümers spielen keinerlei Rolle. 
  • Ein normales Grundstück ohne Bebauung bewertet das Finanzamt nicht gesondert. Gemeinden verfügen über Vergleichswerte vom Gutachterausschuss. Bei bebauten Grundstücken fordert das Finanzamt eine Menge von Unterlagen (Grundstücksbeschreibungsformular, Bauzeichnungen, Bau- und Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Wohn- und Nutzflächenberechnungen).

Laufende Grundsteuern B für Immobilienbesitz berechnen

Auch wenn einige Immobilienkäufer der Meinung sind, dass die künftig anfallende Grundsteuer nach dem Kaufpreis sowie der Wohn- und Nutzfläche berechnet wird, ist das nur die halbe Wahrheit.

  • Von Bedeutung ist es beim Berechnen der Steuern schon, ob es sich um bebaute oder nicht bebaute Grundstücke handelt. Die Höhe der Grundsteuer B richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Das Berechnen erfolgt in drei Schritten.
  • Das Finanzamt berechnet den Einheitswert der Immobilie. Der Einheitswert erreicht den realen Verkehrs- oder Verkaufswert der Immobilie nicht. Die gesetzliche Grundlage für Ermittlung des Einheitswertes bildet das Bewertungsgesetz aus dem Jahr 1964. Grundstücksart, Baujahr und der Ausstattung der Immobilie finden Berücksichtigung. 
  • Nach dem Ermitteln des Einheitswerts berechnet das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag und erlässt einen Grundsteuermessbescheid.
  • Die für das Grundstück zuständige Gemeinde nimmt den Grundsteuermessbescheid als Grundlage zum Berechnen der Grundsteuerschuld. Die Gemeinde multipliziert den Betrag mit einem festgelegten Hebesatz. In Hamburg beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B beispielsweise 540 Prozent. 

Die Grundsteuer setzt die Gemeinde für das Kalenderjahr fest. Meist werden vierteljährlich Vorauszahlungen geleistet. Ein Grundsteuerbescheid behält bis zu seiner eventuellen Änderung seine Gültigkeit.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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