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Grundsteuer beim Einfamilienhaus berechnen

Die Grundsteuereinnahmen fleißen in den Gemeindehaushalt.
Die Grundsteuereinnahmen fleißen in den Gemeindehaushalt.
In Deutschland werden unterschiedlichste Steuern gezahlt. Einige leisten Sie auf direkten, andere auf indirektem Wege. Wenn Sie ein Einfamilienhaus auf einem eigenen Grundstück besitzen, zahlen Sie mit der Grundsteuer eine direkte Steuer.

Damit Kommunen ihre Ausgaben angemessen finanzieren können, müssen sie Gewerbesteuern und Grundsteuern einnehmen. Beide Steuern sind zugleich ihre bedeutendsten steuerlichen Einnahmequellen.

Grundsteuer - wichtige Steuer der Kommune

Wie die Grundsteuer beim Einfamilienhaus berechnet wird, lässt sich am besten an einem Beispiel erklären.

  • Grundsätzlich ist die Grundsteuer eine Sondersteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Der Besitz beinhaltet das eigentliche Grundstück plus die Bebauung. Sie ist eine Steuer, die die Kommunen erheben und vereinnahmen.
  • Die oftmals klammen Kommunen kassieren pro Jahr laut Städte- und Gemeindebund um die zehn Milliarden Euro. Wie wird die Grundsteuer berechnet? Gezeigt werden soll es am Beispiel für eine Eigentumswohnung oder ein schon älteres Eigenheim. Als Wert werden 100.000 Euro angenommen.
  • Die Steuer fliest zwar in die Kassen der Kommunen. Doch die Berechnung beziehungsweise Festsetzung obliegt nicht etwa kommunalen Finanzabteilungen, sondern den zuständigen Finanzämtern.

Berechnung  am Beispiel Einfamilienhaus

Das jeweilige Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück einen bestimmten Einheitswert. Dieser angenommene Wert entspricht nicht dem aktuellen Wert der Immobilie. Beim Beispiel liegt er bei 20.000 Euro.

  • Die Kommunen geben bezogen auf den Einheitswert einen Grundsteuermessbetrag von 3,5 Promille vor. Bei einem Einfamilienhaus oder größeren Wohnhäusern wird der Grundsteuermessbetrag im Detail weiter gesplittet. Die 3,5 Prozent sind der für sonstige Immobilien anwendbare Messbetrag. Er ergibt entsprechend angewendet 70 Euro. Die 70 Euro werden anschließend mit einem speziellen Hebesatz der Kommune multipliziert. Üblich sind 300 Prozent.
  • In Großstädten erreicht er leicht 400 bis 500 Prozent. Die Rechnung 70 Euro multipliziert mit 4,5 (für 450 Prozent) ergibt eine jährliche Grundsteuer von 315 Prozent.

Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz des Steuerpflichtigen, eingeschlossen alle bebauten (Einfamilienhaus) und nicht bebauten Grundstücke (Agrarland), besteuert. Es ist zwar schlecht vorstellbar. Doch die Kommunen könnten auf die Grundsteuererhebung verzichten. Denn es gibt keinen anwendbaren bundesweit einheitlichen Grundsteuersatz.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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