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Grundsteuer nicht bezahlt - das sollten Sie jetzt tun

Bei Grundsteuer gibt es kein Pardon.
Bei Grundsteuer gibt es kein Pardon.
Immobilienbesitz begründet Rechte und Pflichten. Eine davon ist die Pflicht, Grundsteuer zu bezahlen. Wird diese nicht bezahlt, steht in absehbarer Zeit der Vollstreckungsbeamte vor der Tür. Wenn Sie seinen Besuch vermeiden wollen, müssen Sie vorher handeln.

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt, nachdem Sie Ihre Immobilie erworben haben. Auf der Grundlage dieses Bescheides setzt die Gemeinde dann die Grundsteuer fest und schickt Ihnen jedes Jahr einen Grundsteuerbescheid.

  • In diesem sind im Regelfall vier Zahlungstermine benannt, zu denen Sie die Grundsteuer zahlen müssen.
  • Sie können theoretisch gegen die Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer binnen eines Monats nach der Zustellung des Bescheides Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Allerdings hat Ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Grundsteuer dennoch bezahlen.

Die Grundsteuer ist die Lebensgrundlage vieler Gemeinden

  • Im Übrigen dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihr Widerspruch faktisch keine Aussicht auf Erfolg haben wird, da die Erhebung der Grundsteuer allgemein für zulässig gehalten wird und eine extrem wichtige Einnahmequelle jeder Gemeinde darstellt. Sogar Verfassungsbeschwerden gegen die Veranlagung zur Grundsteuer wurden bislang abgewiesen.
  • Wenn Sie die Grundsteuer bislang nicht bezahlt haben, erhalten Sie nach dem Ablauf des Fälligkeitstermins eine erste Mahnung. Das Kassen- und Steueramt der Gemeinde fordert Sie als Vollstreckungsbehörde auf, den fälligen Grundsteuerbetrag nebst einer Mahngebühr binnen zwei Wochen zu bezahlen. Zugleich wird die Zwangsvollstreckung angedroht.

Wird die Steuer nicht bezahlt, wird vollstreckt

Nach dem Ablauf dieser Frist müssen Sie mit dem Besuch des Vollstreckungsbeamten rechnen.

  • Ihre Möglichkeiten, die Zahlung der Grundsteuer zu vermeiden, sind ausgesprochen gering. Sie können allenfalls bei der Gemeinde einen Antrag stellen, dass Ihnen die Zahlung der Grundsteuer für einen bestimmten Zeitraum gestundet wird.
  • Allerdings müssen Sie eine überzeugende Begründung vortragen, weshalb Sie bislang nicht bezahlt haben. Als Grund kommen Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder vielleicht auch ein Wohnungsbrand in Betracht, durch den Sie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind.
  • Letztlich verbleibt Ihnen dann noch die Möglichkeit, mit dem Vollstreckungsbeamten über eine Zahlungsregelung zu verhandeln.
  • Werden Sie gar zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert, können Sie Widerspruch einlegen und sich auf eine unbillige Härte berufen, wenn die Vollstreckung fortgesetzt wird. Der Rechtsbehelf entbindet Sie aber dennoch nicht von der Zahlung. Im Extremfall erwartet man von Ihnen, dass Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten.
  • Sie müssen auch damit rechnen, dass die Vollstreckungsbehörde zumindest bei höheren Forderungen auf Ihre Immobilie im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt, auf deren Grundlage sie dann selbst die Zwangsvollstreckung in die Wege leitet.

Haben Sie Ihre Immobilie vermietet, können Sie bei Mietausfall oder Leerstand beantragen, dass Ihnen die Grundsteuer erlassen wird. Allerdings bezieht sich der Antrag immer nur auf das vorhergehende Jahr. Sie müssen zudem belegen, dass Sie sich nachhaltig um die Vermietung bemüht haben.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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