Alle Kategorien
Suche

Gütertrennung nachträglich vereinbaren - so geht's

Eine Gütertrennung nach Abschluss der Ehe will gut bedacht sein
Eine Gütertrennung nach Abschluss der Ehe will gut bedacht sein
Gütertrennung, oder doch lieber der klassische Fall von Zugewinngemeinschaft? Wenn es um das gemeinsame Vermögen geht, sind sich Ehepaare manchmal nicht im Klaren, welcher Weg der sicherere ist. Wenn Gütertrennung vereinbart wird, wird dies meist bereits vor Eheschließung getan. Es gibt jedoch auch noch während der Ehezeit die Möglichkeit den Güterstand zu verändern. Im Fall einer nachträglich vereinbarten Gütertrennung müssen beide Partner damit einverstanden sein.

Was Sie benötigen:

  • bestehende Ehe

Wenn Sie und Ihr Ehepartner vor der Eheschließung keine Vereinbarung über Ihren Güterstand treffen, leben Sie nach der Hochzeit automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der Zugewinn zum Anfangsvermögen ermittelt wird. Derjenige Ehepartner, der während der Ehezeit einen höheren Zugewinn erreicht hat, muss einen hälftigen Ausgleich an den Anderen zahlen. Obwohl dies in Deutschland die übliche Art einer Ehegemeinschaft ist, gibt es mit der nachträglichen Gütertrennung eine weitere Möglichkeit, sein Vermögen abzusichern.

Gütertrennung nachträglich vereinbaren

  • Um den Güterstand nachträglich vereinbaren zu können, müssen sich beide Ehepartner einig sein. Sobald einer sich weigert, wird es schwierig.
  • Gerade bei Selbständigen und Unternehmern ist die Gütertrennung noch immer ein Königsweg, um die Partnerschaft im Trennungsfall dahingehend abzuwickeln, dass keine finanziellen Einbußen entstehen. Jeder behält, was ihm gehört. Es findet weder während noch nach der Ehe die lästige Rechnerei wegen eines Zugewinns statt.
  • Wenn Sie sich für die nachträgliche Gütertrennung entscheiden, sollten Sie beachten, dass es bei dieser Gestaltung einige Tücken gibt. Es erfordert bereits während der Ehe einen großen Aufwand, darauf zu achten, dass der ein oder andere Vermögenswert nicht dem falschen Partner zugeschrieben wird.
  • Eine nachträglich vereinbarte Gütertrennung müssen Sie von einem Notar beurkunden lassen. Hierfür sollten Sie bereits eine Aufstellung der vorhandenen Vermögenswerte und deren Verteilung vorliegen haben.
  • Es ist ratsam, dass Sie sich bereits vor der nachträglichen Gütertrennung von einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem Notar beraten lassen, um später unschöne Überraschungen zu vermeiden. Verträge, die zu Lasten eines Sozialhilfeträgers gehen, sind beispielsweise nichtig. Wenn im Laufe der Ehe Sie oder Ihr Partner schwer erkranken und – z. B. weil sie/er nie berufstätig war – weder einen Anspruch auf Krankengeld noch auf eine Rente hat, können Sie keinen nachträglichen Vertrag mehr abschließen, der den Unterhaltsanspruch für den erkrankten Partner ausschließt. Auch ein bereits bestehender Vertrag kann in einem solchen Fall nichtig sein.
  • Ein einmal geschlossener Ehevertrag ist keineswegs für immer und ewig in Stein gemeißelt. Um zu vermeiden, dass die Gerichte im Ernstfall das ganze Vertragswerk kippen, empfehlen Experten Ihnen, dessen Inhalte regelmäßig zu überprüfen und – wenn nötig – Ihren veränderten nachträglich Lebensumständen anzupassen.
  • Eine Gütertrennung nachträglich zu vereinbaren ist natürlich immer mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten richten sich in der Regel nach der Höhe Ihres Vermögens. Sollten Sie sich vorab von einem Rechtsanwalt beraten lassen, müssen Sie auch die dadurch entstehenden Kosten mit einkalkulieren.
Teilen: