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Haben Kioske sonntags auf?

Sonntags aufhaben: die Öffnungserlaubnisse der Kioske
Sonntags aufhaben: die Öffnungserlaubnisse der Kioske
Ob Kioske sonntags aufhaben, ist eine gute Frage und eigentlich klar geregelt. Nur im Ausnahmefall dürfen diese nämlich geöffnet haben. Und doch sieht es mit der Umsetzung recht unterschiedlich aus und ist von Bundesland zu Bundesland auch verschieden. Welche Interessen stehen denn hier eigentlich im Konflikt und warum dieses Durcheinander?

Wo können Sie sonntags einkaufen, falls mal was vergessen wurde?

Diese Frage können Sie sich eigentlich nur in Großstädten erfolgreich beantworten, denn auf dem Land oder in kleineren Gemeinden ist sonntags eh meistens zu, doch in Großstädten eben nicht. In Berlin können Sie sogar am Sonntag in einigen Supermärkten einkaufen wie am Ostbahnhof - eine gute Alternative zwar; was aber, wenn es doch der Kiosk gleich von nebenan sein soll?

  • Dann kann dieser geschlossen haben, denn Kioske unterliegen genau wie Geschäfte dem Ladenschlussgesetz.
  • Da gibt es nun einen Streit zwischen den Kioskbetreibern, Gewerkschaften und der jeweiligen Senatsverwaltung. Was noch in vielen Großstädten üblich war - Kioske, die sonntags offen haben -, gibt es jetzt nicht mehr außer eben mit dieser sogenannten Sonderreglung.
  • Der Sonntag soll zum Ausruhen da sein, sagen die einen, während andere wiederum daran verdienen, wenn der Einkauf vergessen ist. Dennoch ist eine Erweiterung der Öffnungszeiten, wie bei den Tankstellen, nicht in Sicht.
  • Wenn Ihr Kiosk gleich nebenan also keine Genehmigung hat, dann darf er sonntags auch nicht aufhaben. Ansonsten droht dem Besitzer ein nicht geringes Bußgeld.

Und welche Kioske haben nun auf?

Wie gesagt, es gibt überall verschiedene Landesgesetze. In Berlin sieht es dann beispielsweise sonntags so aus, dass dort die Kioske spätestens um 20.00 Uhr schließen und in der Regel nicht länger aufhaben. Ab 16.00 Uhr gibt es dazu noch einen eingeschränkten Verkauf, was etwas unverständlich sein kann: das heißt dann keine Zeitungen mehr und Alkohol sowieso nicht.

  • Zwar haben die Kioske das im Angebot, dürfen es aber streng genommen nicht mehr herausgeben.
  • Außer der Kiosk hat eine Sondergenehmigung, und die heißt dann:"Reisebedarf", dann dürfen auch Zeitungen und Lebensmittel zum "sofortigen Verzehr" weiter verkauft werden.
  • Gehen Sie doch lieber gleich auf Nummer sicher, indem Sie zu einem Bahnhofskiosk gehen.
  • Oder Sie gehen auf diese Internetseite, geben "Kiosk" und die jeweilige Stadt ein und erfahren so die genauen Öffnungszeiten, falls Sie sonntags noch mal los müssen.
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