Zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung bestehen durchaus einige wichtige Unterschiede. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Handwerkers beziehungsweise einzelnen Herstellers.
Handwerker Garantie reicht über Gewährleistungsfrist hinaus
- Die Garantie muss sich nicht auf eine komplette Sache erstrecken. Oft wird sie nur für Teilbereiche gewährt. Ein Beispiel stellt etwa die Aussage eines Fahrzeugherstellers dar, zehn Jahre Garantie gegen ein Durchrosten bei einem Fahrzeug zu geben. Im täglichen Geschäft unterscheiden sich Garantieangaben und -zeiten daher mitunter erheblich.
- Im Gegensatz zur freiwilligen Leistung im Rahmen einer Garantierklärung, ist die Gewährleistung für Handwerker, Hersteller und Händler gesetzlich vorgeschrieben. Genau genommen ist die Gewährleistungsfrist jene Frist, die Kunden für die Erhebung von Gewährleistungsansprüchen nutzen können. Nach Ablauf dieser Frist kann der Handwerker berechtigterweise weitere Leistungen verweigern.
Garantievereinbarungen verschärfen Haftung zu Ungunsten des Unternehmers
Das allgemeine BGB-Werkvertragsrecht sieht eine kurze Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vor. Werden Arbeiten an einem Grundstück durchgeführt, beträgt die Frist ein Jahr. Handwerkerleistungen bei Bauwerken unterliegen einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) getroffene Vereinbarungen können sich Gewährleistungsfristen auf 2 Jahre verkürzen.
- Die Gewährleistungsfrist läuft ab der Abnahme der Handwerkerleistung, auch wenn Mängel vom Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden.
- Handwerker können durch besondere vertragliche Vereinbarungen die Gewährleistungsfrist verlängern. In der Umgangssprache wird das häufig als Garantie bezeichnet.
- Wenn ein Handwerker den Begriff Garantie verwendet, erhalten Kunden meist mehr Rechte.
- Bedenken muss dieser allerdings, dass eine Garantievereinbarung ein Vertrag besonderer Art darstellt. Dadurch verschärft sich die Haftung des Handwerkers meist zu dessen Ungunsten.
Handwerker bieten nicht nur selbst Kunden eine Garantie für ihre Leistungen an. Sie können diese auch von Lieferanten erhalten. Einen Anspruch auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist bis zu fünf Jahre) hat ein Handwerker in jedem Fall gegenüber seinen Lieferanten.
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