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Heilmittelverordnung - Wissenswertes

Bestimmte Heilmittelverordnungen sind schwer nachvollziehbar.
Bestimmte Heilmittelverordnungen sind schwer nachvollziehbar.
Vielleicht haben Sie diese Erfahrung auch schon einmal gemacht: Der Rücken schmerzt und nur eine Massage könnte Ihnen Abhilfe schaffen. Sie erhoffen sich ein Rezept vom Arzt dafür, doch ihr Arzt verschreibt Ihnen lediglich sechsmal Krankengymnastik in Form einer Rückenschule. Diese Art der Heilmittelverordnung ist für Sie völlig unverständlich?

Das bedeutet der Begriff „Heilmittelverordnung“

  • Der Begriff Heilmittelverordnung bedeutet einfach ausgedrückt, dass ein bestimmtes Heilmittel vom Arzt verordnet wird.
  • Alle Heilmittel sind in einem Heilmittelkatalog zusammengefasst und bilden die Grundlage für die Heilmittelverordnung. Heilmittel im Sinne der Heilmittelverordnung umfassen keine Arzneimittel und keine Hilfsmittel, sondern beziehen sich auf einzelne Maßnahmen der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopathie, Podologie und Psychotherapie.

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen

  • Das von einem Vertragsarzt verordnete Heilmittel für einen versicherten Patienten geht immer zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Grundvoraussetzung ist die unbedingte Notwendigkeit des betreffenden Heilmittels, um eine bestehende Krankheit zu lindern, zu heilen oder einzudämmen sowie die Entstehung einer Krankheit, der ein geschwächter Organismus vorausgeht, zu verhindern.
  • Außerdem werden Heilmittel eingesetzt, um die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern.
  • Ein weiteres Ziel beim Einsatz von Heilmitteln ist die Vermeidung und Verminderung von Pflegebedürftigkeit.

Das regelt die Heilmittelverordnung

Heilmittel sind nur nach vordefinierten Indikationen verordnungsfähig. Danach richtet sich die Art des Heilmittels sowie die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel einschließlich Folgeverordnung.

  • Der Therapeut darf nur das vom Arzt verordnete Heilmittel anwenden. Zum Beispiel darf aus einer vom Arzt verordneten Schulter-Nackenmassage keine Rückenmassage werden.
  • Der Arzt darf eine einmal ausgestellte Verordnung nur in eine anderslautende Verordnung umschreiben, wenn die Erkrankung sich dahingehend verschlechtert hat oder die ursprüngliche Heilmittelverordnung das Leiden nicht lindert.
  • Viele Patienten verstehen diese strengen Regeln nicht, die ein Arzt unbedingt einhält.
  • Im Heilmittelkatalog sind Heilmittel aufgeführt, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen werden konnte. Wirtschaftliche Aspekte sind ebenfalls berücksichtigt.

Wie oft eine Heilmittelverordnung erfolgen darf

  • Ein oft strittiges Thema zwischen Arzt, Therapeut und Patient ist nicht nur die Art des Heilmittels, sondern ebenso die Häufigkeit der Heilmittelverordnung.
  • Im Heilmittelkatalog steht ganz genau beschrieben, wie viel Behandlungen bei der jeweiligen Erkrankung verordnet werden.
  • Pro Quartal darf ein Arzt für ein und dieselbe Diagnose eine Erstbehandlung und eine Folgebehandlung für je eine festgestellte Erkrankung verordnen - allerdings nur, wenn der Therapieerfolg gewährleistet ist.
  • Bis zur nächsten Behandlung für genau die gleiche Diagnose sind 12 Wochen abzuwarten. Nur in besonders schweren Fällen sieht der Heilmittelkatalog Ausnahmen vor.
  • Bei der Verordnung eines Heilmittels darf dessen Wirtschaftlichkeit nicht unberücksichtigt bleiben. Wer sich aufgrund seiner Rückenschmerzen vom Arzt ein Rezept für eine Massage erhofft, kann durchaus nur eine Verordnung für eine Rückenschule erhalten. Viele Patienten verstehen diese Vorgehensweise des Arztes nicht und sehen in ihm den Schuldigen. Ärzte sind an strenge Richtlinien, die im Heilmittelkatalog verankert, sind gebunden.

Schauen Sie sich den Heilmittelkatalog und die Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung einmal genau an. Mit diesem Wissen können Sie sich auch an Ihre zuständige Krankenkasse wenden, um eine dringend benötigte Heilmittelverordnung doch noch zu bekommen. Ihr Arzt wird ihnen sicher gern dabei behilflich sein.

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