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Hilfsorganisation gründen

Eine Hilfsorganisation können Sie als Verein, gGmbH oder Stiftung gründen.
Eine Hilfsorganisation können Sie als Verein, gGmbH oder Stiftung gründen.
Sie möchten sich für ein bestimmtes Projekt engagieren und eine Hilfsorganisation gründen? Um Spenden sammeln und steuerlich absetzbare Quittungen ausstellen zu können, müssen Sie die geeignete Rechtsform wählen.

Rechtsform für Ihre Hilfsorganisation

Je nach der Höhe Ihres Startkapitals und der Zahl der Mitstreiter bieten sich verschiedene Rechtsformen für eine Hilfsorganisation an.

  • Ohne Kapitaleinlage und ohne großen bürokratischen Aufwand können Sie einen gemeinnützigen Verein gründen. Mit oder ohne Eintragung kann Ihr Verein, wenn er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde, Spenden entgegennehmen, die für die Spender steuerlich absetzbar sind. Für die Vereinsgründung brauchen Sie allerdings mindestens sieben Gründungsmitglieder.
  • Unabhängig von der Zahl Ihrer Mitstreiter, aber mit notwendigem Kapital, können Sie stattdessen eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung gründen. Beide Formen bieten Ihnen zahlreiche steuerliche Vorteile und eine flexiblere Organisation als ein Verein. Dafür benötigen Sie jedoch bei der GmbH-Gründung mindestens 12.500 Euro als sofortige Einzahlung auf die Stammeinlage oder etwa 50.000 Euro Mindestvermögen für eine  Stiftung.

Sie können auch zuerst als Verein beginnen und diesen später bei Bedarf in eine gGmbH umwandeln.

So gründen Sie einen Verein

Um einen Verein zu gründen, müssen Sie und die weiteren sechs Gründungsmitglieder einstimmig eine Satzung beschließen und unterzeichnen. In der Satzung müssen Sie den Vereinszweck beschreiben, der sich an der Gemeinnützigkeit i. S. d. § 52 AO orientieren muss.

  1. In der ersten Mitgliederversammlung wählen Sie einen Vorstand fertigen Sie ein detailliertes Protokoll an.
  2. Melden Sie dann Ihre Vereinsgründung beim Finanzamt an, indem Sie die Satzung und das Protokoll dort einreichen. Das Finanzamt überprüft nicht nur anhand des beschriebenen Satzungszwecks, sondern auch in der Folgezeit an Ihrer tatsächlichen Betätigung, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt wird.
  3. Entscheiden Sie schließlich, ob Sie den Verein beim Vereinsregister eintragen lassen möchten.

Wenn Sie von Anfang an eine Organisation im größeren Umfang planen, ziehen Sie bei der Gründung am besten einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt hinzu.

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