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Holzsammelschein in Bayern - Informatives

Aufgetürmtes Holz findet man oftmals am Waldrand.
Aufgetürmtes Holz findet man oftmals am Waldrand.
Der Holzsammelschein ist die erteilte, befristete Erlaubnis, Holz zu schagen und zu sammeln. Dieser Schein ist nicht nur in Bayern oftmals auf Wälder der Gemeinde beschränkt, in der Sie selbst wohnhaft sind.

Holzsammelschein in Bayern - Voraussetzungen

  • Den Holzsammelschein darf jeder beantragen, der ihn gern hätte. Es gibt in Bayern - außer der rechtzeitigen Beantragung - keine besonderen Voraussetzungen dafür.
  • Wer auf Holzsuche geht, muss diesen Schein allerdings immer bei sich tragen, um diesen ggf. bei einer Kontrolle durch Ordnungsamt, Polizei oder Forstamt vorzeigen zu können.
  • Der Schein ist je nach Gemeinde zwischen 1 Monat und 1 Jahr gültig und darf nur vom Antragsteller selbst genutzt werden.
  • Wenn Sie diesen Schein besitzen, wird vom Forstamt eine Abnahmemenge von meist 3 Raummetern vorgeschrieben, welche mit bis zu 30 Euro pro Raummeter zu Buche schlagen.

Regeln beim Holzsammeln - ein Überblick

  • Im Wald haben Sie sich an die Vorschriften des im Dienst befindlichen Försters zu halten. Dies betrifft auch die Sammelzeiten. Meist ist es nur erlaubt, zu sammeln, solange es hell ist. Sie können erst bei Sonnenaufgang anfangen und sollten mit Eintreten der Abenddämmerung das Sammeln beenden.
  • Förster sehen es meist auch nicht gern, wenn im Frühjahr (März bis Mai) gesammelt wird, da zu dieser Zeit viele Waldtiere Nachwuchs bekommen und dabei auch ungestört sein sollten.
  • Sofern Sie Bereiche finden, die abgesperrt sind, sollten Sie diese nicht betreten und dort auch nicht sammeln, da dies Bereiche sein könnten, in denen aktuell noch Holz geschlagen wird. Unfallschutz sollte im Wald groß geschrieben werden.
  • Wenn Sie sich nicht an diese Vorschriften halten und dabei erwischt werden, könnte es zur Folge haben, dass Ihnen der Holzsammelschein entzogen wird. Auch eine Anzeige könnten Sie sich damit einhandeln.
  • Sofern Sie keinen "Führerschein" für eine Motorsäge vorweisen können, dürfen Sie nur mit einer Axt, einer Handsäge oder einem Beil an die Arbeit gehen. Die Motorsäge darf aber auch hier nur zum Zerteilen von bereits gefällten Stämmen oder Ästen genutzt werden. Das Fällen von Bäumen ist nicht erlaubt.
  • Bei diesen Arbeiten - egal ob mit Motorsäge oder anderen Werkzeugen - muss im Wald Schutzkleidung getragen werden. Diese besteht aus einem Arbeitshelm, einer Sicherheits-Arbeitshose (schnittfest), Handschuhen und einem Hörschutz.
  • Das gesammelte Holz wird dann am Wegesrand gestapelt, beim Förster bezahlt und sollte dann auch zeitnah abtransportiert werden.

Grade in Bayern gibt es die bayrischen Staatsforste und deren regionale Forstbetriebe, die für die entsprechenden Bereiche den Verkauf des Holzes abwickeln. Auch in Privatforsten können Sie sammeln. Sofern Sie nicht wissen, wem der betreffende Wald gehört, können Sie dies auch bei den Forstbetrieben erfragen, um sich dann vom Eigentümer die Erlaubnis erteilen zu lassen.

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